Lärmschutz bei S 21 in L‑E: Bundesregierung stellt ihre Ohren auf Durchzug

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Echterdingen Bahnhof

24.04.2015

Die Pla­nun­gen für Stutt­gart 21 sehen vor, dass die Züge der Gäu­bahn über die S‑Bahn-Stre­cke durch Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen  an den Flug­ha­fen fah­ren sol­len. Die sich durch zusätz­li­che Züge – Regio­nal- und Fern­zü­ge – ver­schär­fen­de Lärm­pro­ble­ma­tik muss gelöst wer­den. Doch die Bun­des­re­gie­rung blockt ab.

 

 

 

 

 

Vor eini­gen Wochen hat­te ich die Bun­des­re­gie­rung  gefragt, ob sie der Mei­nung ist, dass für die Füh­rung der Gäu­bahn­zü­ge durch Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen auf die Anwen­dung des Schie­nen­bo­nus ver­zich­tet wer­den kann. Dar­auf hat die Bun­des­re­gie­rung geant­wor­tet, dass der Schie­nen­bo­nus zur Anwen­dung kom­me. Dies bedeu­tet eine Schön­rech­nung des tat­säch­li­chen Lärms um fünf Dezi­bel. Begrün­det hat die Bun­des­re­gie­rung dies damit, dass das Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren bereits vor dem 01.01.2015 eröff­net wur­de und erst für danach ein­ge­lei­te­te Ver­fah­ren der Schie­nen­bo­nus ent­fällt.

Nun habe ich die Bun­des­re­gie­rung erneut befragt. Ich woll­te wis­sen, ob sie an ihrer Auf­fas­sung noch immer fest­hält, obwohl die Deut­sche Bahn ange­kün­digt hat, ein neu­es Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren ein­lei­ten zu müs­sen. Hin­ter­grund sind Ände­run­gen, die von den Pro­jekt­part­nern für die Anbin­dung des Flug­ha­fens beschlos­sen wer­den. Der bis­he­ri­ge Plan­ab­schnitt wird in zwei von­ein­an­der unab­hän­gi­ge Abschnit­te auf­ge­teilt. Der Abschnitt, der Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen tan­giert, wird kom­plett umge­plant. An der Stre­cke wer­den bau­li­che Ver­än­de­run­gen vor­ge­nom­men,. So ist der Ein­bau von Wei­chen vor­ge­se­hen. Selbst Ver­tre­ter der Bahn spre­chen von einem “Zurück auf Los”. All dies beein­druckt die Bun­des­re­gie­rung lei­der nicht. Für sie hat sich nichts geän­dert.

Mein Kom­men­tar dazu: “In Sachen Lärm­schutz stellt die Bun­des­re­gie­rung ihre Ohren auf Durch­zug. Sie wei­gert sich trotz ver­än­der­ter Grund­la­gen, den vom dro­hen­den zusätz­li­chen Lärm betrof­fe­nen Anlie­gern einen bes­se­ren Lärm­schutz in Aus­sicht zu stel­len. Dabei wäre es ein Ein­fa­ches zu erklä­ren, dass mit einem neu­en Ver­fah­ren und den vor­ge­se­he­nen wesent­li­chen Ände­run­gen der Schie­nen­bo­nus nicht mehr zur Anwen­dung kom­men kann. Statt­des­sen lässt der Bund Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner völ­lig unnö­tig im Unkla­ren. Mei­ne Mei­nung ist klar: Der Schie­nen­bo­nus ist Ver­gan­gen­heit. Einem bes­se­ren Lärm­schutz gehört die Zukunft. Dar­auf haben die Men­schen in L‑E ein Recht.”