Lang-Lkw auf dem Prüfstand

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09.10.2017

Gro­ße Las­ter lie­fern bes­ten­falls mini­ma­len Bei­trag fürs Kli­ma

Im Rah­men eines fünf­jäh­ri­gen Feld­ver­su­ches mit „Giga­li­nern“ wur­den eini­ge wich­ti­ge Aspek­te nicht oder nur unzu­rei­chend unter­sucht. Baden-Würt­tem­berg hat­te daher eine eige­ne Stu­die in Auf­trag gege­ben, mit eine Kli­ma­bi­lanz gezo­gen wur­de.

Zwi­schen 2012 und 2016 durf­ten Lang-Lkw, so die offi­zi­el­le Bezeich­nung für über­lan­ge Last­kraft­wa­gen, ver­suchs­wei­se ein­ge­setzt wer­den. Wis­sen­schaft­lich beglei­tet wur­de die Ver­suchs­pha­se durch die Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen (BAST). Der Abschluss­be­richt blen­de­te zwar eini­ge wich­ti­ge Aspek­te kom­plett aus oder erör­ter­te die­se nur am Ran­de. Aber Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Dob­rindt erlaub­te drei der fünf Fahr­zeug­ty­pen den unbe­fris­te­ten Regel­be­trieb auf einem Posi­tiv­netz (also nicht auf allen Stra­ßen).

Die Lang-Lkw wei­sen eine Gesamt­län­ge von bis zu 25,25 Metern auf. Ihr Gesamt­ge­wicht ist jedoch auf 40 (im kom­bi­nier­ten Ver­kehr auf 44) Ton­nen beschränkt, so wie bei „nor­ma­len“ Lkw auch.

Kri­tik an der Bun­des­re­gie­rung und deren Feld­stu­die

Es hat­ten ledig­lich 60 Unter­neh­men mit 161 Fahr­zeu­gen an der Stu­die teil­ge­nom­men.

Der Abschluss­be­richt steht wegen sei­ner beschränk­ten Aus­sa­ge­fä­hig­keit in der Kri­tik. So schrieb die Stutt­gar­ter Zei­tung im Janu­ar 2017: „Die kri­ti­schen Aus­sa­gen sind auf­fäl­lig kurz gehal­ten und die 15 Autoren sind eben­so auf­fäl­lig bemüht, heik­le Ergeb­nis­se zu rela­ti­vie­ren.“ Ver­wie­sen wird in dem Bericht auf immer­hin 13 Unfäl­le und 11 beson­de­re Vor­komm­nis­se mit Lang-Lkw wie bei­spiels­wei­se Alko­hol am Steu­er und Fah­ren außer­halb des erlaub­ten Stra­ßen­net­zes.

Mit einer Klei­nen Anfra­ge hat sich die grü­ne Bun­des­tags­frak­ti­on an die Bun­des­re­gie­rung gewandt. In unse­ren Vor­be­mer­kun­gen haben wir eini­ge der kri­ti­schen Aspek­te des Abschluss­be­rich­tes der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen benannt: So dass die Län­ge der Abstell­an­la­gen an Rast­plät­zen für die Lang-Lkw nicht aus­rei­chen, dass Not­hal­te­buch­ten in Tun­nel zu kurz sind und Lang-Lkw von dort bis zu 1,90 Meter auf die rech­te Fahr­bahn her­aus­ra­gen und dass es an Kreu­zun­gen und Kreis­ver­keh­ren zu Pro­ble­men kom­men kann. Die Ant­wor­ten von Febru­ar 2017 waren ernüch­ternd: Die Bun­des­re­gie­rung ging kaum auf die Fra­gen ein, hat über­wie­gend nur auf den Abschluss­be­richt der Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen ver­wie­sen.

Mög­li­che Ver­la­ge­rungs­ef­fek­te von der Schie­ne auf die Stra­ße konn­ten mit der Stu­die weder klar be- noch wie­der­legt wer­den. Kli­ma­schutz­aspek­te spiel­ten für den Bund über­haupt kei­ne Rol­le.

Grü­ne Argu­men­ta­ti­on

Wir Grü­ne ste­hen den Lang-Lkw skep­tisch, aber nicht gene­rell ableh­nend gegen­über. Der Lang-Lkw kann in eini­gen Fäl­len ein Hilfs­mit­tel für den kom­bi­nier­ten Ver­kehrs sein. Nicht aber so, wie die Frei­ga­be durch den Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter ein­ge­fä­delt wur­de. So müss­te eine Vor­ga­be sein, dass die Auf­lie­ger kran­bar und damit auf/von Güterzüge/n ver­lad­bar sind. Auch müss­te sicher­ge­stellt sein, dass es kei­ne Her­auf­set­zung der Ton­na­ge­be­schrän­kung von heu­te 40/44 auf 60 oder mehr Ton­nen geben wird. Das wäre dann defi­ni­tiv ein mas­si­ver Scha­den für die Schie­ne und eine unver­ant­wort­li­che Belas­tung für die Stra­ßen­in­fra­struk­tur. Und eine Fra­ge lau­tet: Wes­halb spre­chen wir über­haupt so viel über län­ge­re Last­kraft­wa­gen, anstel­le end­lich alles in die Wege zu lei­ten, um län­ge­re Güter­zü­ge (Stich­wort „740 Meter-Netz“) zu ermög­li­chen, obwohl dies zwei­fels­frei einen rele­van­ten Bei­trag für den Kli­ma­schutz dar­stel­len wür­de? Zwar ist die­ses Netz nach lan­gem Zau­dern der Bun­des­re­gie­rung vor weni­gen Tagen in den „Vor­dring­li­chen Bedarf“ des Schie­nen­we­ge­aus­bau­ge­set­zes auf­ge­stie­gen. Doch die Finan­zie­rung ist unge­klärt und es wer­den vie­le Jah­re ver­ge­hen, bis das Netz ent­spre­chend ertüch­tigt ist.

Stu­die des Lan­des B‑W „Ana­ly­se des Ein­sat­zes von Lang-Lkw im Hin­blick auf sei­ne Kli­ma­ef­fek­te“

Der Abschluss­be­richt der vom Land Baden-Würt­tem­berg und der Daim­ler AG beauf­trag­ten Stu­die „Ana­ly­se des Ein­sat­zes von Lang-Lkw im Hin­blick auf sei­ne Kli­ma­ef­fek­te“ wur­de im Sep­tem­ber 2017 fer­tig­ge­stellt und Anfang Okto­ber ver­öf­fent­licht. Die Stu­die bilan­ziert detail­liert Ver­la­ge­rungs- und Kli­ma­ef­fek­te, die durch den Ein­satz von Lang-Lkw der am häu­figs­ten ein­ge­setz­ten Typen 2 und 3 ent­ste­hen. Basie­rend auf den rea­len Betriebs­ab­läu­fen der Daim­ler AG und Ana­ly­sen aus dem bun­des­wei­ten Feld­ver­such Lang-Lkw unter­such­ten Gut­ach­ter der Pro­g­nos AG und der thinkstep AG (ein Unter­neh­men zur Erstel­lung von Öko­bi­lan­zen mit Sitz in Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen und damit mei­nem Wahl­kreis) die Aus­wir­kun­gen des Ein­sat­zes von Lang-Lkw auf den deut­schen Stra­ßen- und Schie­nen­gü­ter­ver­kehr für die Jah­re 2010 und 2030. Für das Jahr 2030 wur­den ange­nom­men, dass alle Bun­des­au­to­bah­nen, alle Bun­des­stra­ßen sowie alle wesent­li­chen Stra­ßen des nach­ge­ord­ne­ten Net­zes genutzt wer­den dür­fen. Beglei­tet wur­de die Stu­die durch eine Steue­rungs­grup­pe, der kom­mu­na­le Spit­zen­ver­bän­de und der VCD ange­hör­ten. Der Abschluss­be­richt wur­de durch die DEKRA auf sei­ne Plau­si­bi­li­tät hin über­prüft.

Eine wesent­li­che Erkennt­nis lau­tet: Der Ein­satz von Lang-Lkw führt über alle betrach­te­ten Trans­port­we­ge hin­weg zu kei­ner nen­nens­wer­ten Ver­la­ge­rung des Ver­kehrs auf die Stra­ße und zu einem rela­tiv gerin­gen Rück­gang der CO2-Emis­sio­nen des Güter­ver­kehrs. Für die inter­mo­da­le Ver­la­ge­rung, also der Ver­la­ge­rung von der Stra­ße auf die Schie­ne, haben die Gut­ach­ter für das Jahr 2030 berech­net, dass in Deutsch­land 419 Ton­nen mehr Treib­haus­ga­se emit­tiert wür­den gegen­über dem Fall, dass kei­ne Lang-Lkw ein­ge­setzt wer­den. Für die intra­mo­da­le Ver­la­ge­rung, also die Ver­la­ge­rung von Gütern vom kon­ven­tio­nel­len Lkw auf den Lang-Lkw, wird für das Jahr 2030 eine Ein­spa­rung von mehr als 2 Mil­lio­nen Lkw-Fahr­ten bezie­hungs­wei­se 269 Mil­lio­nen Fahr­zeug­ki­lo­me­ter abge­schätzt. Der Die­sel­ver­brauch redu­ziert sich um 40,2 Mil­lio­nen Liter pro Jahr. Dies wür­de die Treib­haus­gas­emis­sio­nen um 113.428 Ton­nen ver­rin­gern. So ergibt sich ins­ge­samt rech­ne­risch für das Jahr 2030 eine Treib­haus­gas­bi­lanz mit einer Ein­spa­rung von 113.009 Ton­nen pro Jahr. Dies ent­spricht 0,22 Pro­zent der pro­gnos­ti­zier­ten Gesamt­emis­sio­nen für den Güter­ver­kehr (Stra­ße und Schie­ne) in Deutsch­land.

Die ins­ge­samt ver­gleichs­wei­se gerin­gen Ver­la­ge­rungs­ef­fek­te in Deutsch­land, sowohl für das Ana­ly­se­jahr 2010 als auch für das Abschät­zungs­jahr 2030, sind auf die begrenz­ten Ein­satz­mög­lich­kei­ten der Lang-Lkw zurück­zu­füh­ren. Die Trans­por­te sind auf leich­te und volu­mi­nö­se Güter wie Dämm­ma­te­ri­al beschränkt. Dar­auf, dass Lang-Lkw mit bis zu 25,25 Metern län­ger als her­kömm­li­che Lkw sind, aber den glei­chen Gewichts­be­schrän­kun­gen, näm­lich 40 Ton­nen und im kom­bi­nier­ten Ver­kehr 44 Ton­nen unter­lie­gen, wur­de in die­sem Bei­trag bereits hin­ge­wie­sen.

Eine Ant­wort ver­mis­se ich auf die Fra­ge, wie hoch die Aus­las­tung der Lang-Lkw aus­fällt. Denn das höhe­re Volu­men aus­zu­schöp­fen, wenn das maxi­ma­le Zula­de­ge­wicht nicht höher als bei klei­ne­ren Lkw sein darf, stellt eine anspruchs­vol­le Auf­ga­be dar. Die Umwelt­bi­lanz steht und fällt bei allen Ver­kehrs­mit­teln wesent­lich mit dem Grad der Aus­las­tung.

Mein Fazit

Der Lang-Lkw kann weder einen nen­nens­wer­ten Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten noch kan­ni­ba­li­siert er den längst auf kaum mehr ver­la­ger­ba­re Güter geschrumpf­ten Schie­nen­gü­ter­ver­kehr.

Die unzu­rei­chen­de Infra­struk­tur spricht am deut­lichs­ten gegen die erteil­te unbe­fris­te­te Frei­ga­be für den Regel­be­trieb und es sind kei­ne Grün­de erkenn­bar, die Infra­struk­tur für die Lang-Lkw aus­zu­bau­en. Damit wäre der Ein­satz von Lang-Lkw von zwei Sei­ten her beschränkt: Ein­mal durch die Ton­na­ge­be­schrän­kung (die auf kei­nen Fall erhöht wer­den darf!) und zum ande­ren durch die nicht auf allen Stre­cken geeig­ne­te Infra­struk­tur.