28.05.2015 (auf Grundlage einer Presseinformation)
Im Herbst werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages eine schwierige Entscheidung zu treffen haben: Es geht um den „Assistierten Suizid“, also die Beihilfe zur Selbsttötung. Anders als sonst üblich wird es keine gesetzgeberische Initiative der Bundesregierung geben. Die Abgeordneten werden sich dann zwischen verschiedenen Gesetzentwürfen, die alle aus der Mitte des Parlamentes stammen, entscheiden müssen – die ersten zwei Gesetzentwürfe liegen inzwischen vor. Es wird auch keine Abstimmungsempfehlungen oder gar ‑vorgaben der Fraktionen geben. Vielmehr entscheidet jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier nach dem eigenen Gewissen und eigenen Wertevorstellungen. Der Grünen-Abgeordnete Matthias Gastel, dessen Arbeitsschwerpunkt die Verkehrspolitik darstellt, hat sich die letzten Monate intensiv ins für ihn fachfremde Thema eingearbeitet. Dafür hat er bislang drei Gesprächsrunden in Nürtingen, Kirchheim und Filderstadt mit Vertreterinnen und Vertretern von Kirchen, Krankenhäusern und Hospizgruppen geführt. Bei diesen Gesprächsfrühstücken wurde in vertraulicher Atmosphäre über die verschiedenen Aspekte des „assistierten Suizids“ gesprochen. Beim „assistierten Suizid“ geht es um die Selbsttötung eines Menschen unter Mithilfe einer Person, die dafür das Mittel (meist ein tödliches Medikament) bereitstellt. Dies ist straffrei. Die meisten Juristen argumentieren, dass der Suizid an sich straffrei sei und damit die Beihilfe nicht mit Strafe bewehrt werden könne. Die Parlamentarier werden in einigen Monaten darüber zu befinden haben, ob dies so bleiben soll. Außerdem soll rechtlich geklärt werden, ob die organisierte Sterbehilfe in Form von Sterbehilfevereinen erlaubt oder verboten werden soll. Diese Frage ist bislang ungeklärt. Und schließlich wird es um die Rolle der Ärzte gehen, deren berufsständische Verbände in den Bundesländern unterschiedliche Vorgaben erlassen haben. Noch liegt kein einziger Gesetzentwurf vor. Für Gastel ist aber in einzelnen Aspekten klar, was er will bzw. was er nicht will: An der Straffreiheit bei der Suizidhilfe will er nichts ändern. „Der Staat sollte nicht bis in die letzte Entscheidung des Einzelnen eingreifen.“ Was der Staat jedoch dringend unternehmen muss, ist für den Abgeordneten von den Fildern klar: „Die Palliativmedizin muss weiter ausgebaut werden. Darin sind sich alle im Bundestag einig. Aber auch Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen für Menschen in schwierigen Lebenslagen, wie der Arbeitskreis Leben im Landkreis Esslingen, gehört besser gefördert. Und das spielt leider in der bisherigen Diskussion überhaupt keine Rolle“. Matthias Gastel verweist darauf, dass sich in Deutschland jährlich rund 10.000 Menschen das Leben nehmen. Ein Großteil von ihnen leidet nicht an einer unheilbaren, tödlich endenden Krankheit. „Die meisten sehen keinen Ausweg aus schwierigen Lebenslagen und sind psychisch krank. Auch und besonders für diese Menschen müssen die Hilfen verbessert werden“, fordert Gastel. Kritisch setzt sich der Grünen-Politiker mit den standesrechtlichen Regelungen der Ärzte auseinander. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Während der Gesetzgeber die Assistenz nicht unter Strafe stellt, können Ärzte in einigen Bundesländern dafür nach den internen berufsständischen Vorgaben ihre Zulassung verlieren. Dies hält Matthias Gastel für falsch. Auch Ärzte sollen seiner Meinung nach auf Grundlage des Gesetzes und nach ihrem Gewissen handeln dürfen. Bis zur Entscheidung im Bundestag wird der Abgeordnete Matthias Gastel noch einige weitere Gespräche mit Kirchen und Hospizgruppen führen sowie sehr genau die Gesetzentwürfe studieren, um sich bis zum Herbst eine fundierte Meinung gebildet zu haben.