Mit Stuttgart 21 wird der Bahnknoten auf Kante genäht

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25.01.2020

Engpässe spätestens nach 2030 absehbar

Stutt­gart 21 wird aller­frü­hes­tens im Jahr 2025 in Betrieb gehen – und selbst dann nicht voll­stän­dig, son­dern ohne den Gäu­bahn­an­schluss an den Flug­ha­fen. Dass die vor­ge­se­he­nen Kapa­zi­tä­ten im neu­en Bahn­kno­ten nur mit den erwar­te­ten Ver­keh­ren im Jahr 2030 abge­gli­chen wer­den, führt zu fata­len Rück­schlüs­sen. Direkt nach Inbe­trieb­nah­me des neu­en Bahn­kno­tens sol­len die Kapa­zi­tä­ten – wenn auch auf Kan­te genäht – noch irgend­wie aus­rei­chen. Das zeigt die aktu­el­le Fort­schrei­bung des Ver­kehrs­mo­dells des Ver­bands Regi­on Stutt­gart (VRS). „Irgend­wie“ bedeu­tet, dass bei­spiels­wei­se gleich mit der Inbe­trieb­nah­me des neu­en Haupt­bahn­hofs Bahn­steig­glei­se durch zwei hin­ter­ein­an­der ste­hen­de Züge belegt wer­den müs­sen. Es muss jedoch (erfreu­li­cher­wei­se) davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass auch in den Jah­ren danach eine zuneh­men­de Anzahl an Zügen benö­tigt wird, um den Fahr­gast­zu­wachs bewäl­ti­gen zu kön­nen. Spä­tes­tens dann, also in den Jah­ren nach 2030, wird es aber so eng, dass die neu geschaf­fe­ne Infra­struk­tur kaum mehr zusätz­li­che Züge auf­neh­men kann und die Betriebs­qua­li­tät sinkt. Eine “wirt­schaft­lich opti­ma­le Betriebs­qua­li­tät” bie­tet kei­ne aus­rei­chen­de Zukunfts­per­spek­ti­ven und wird auf Dau­er wegen unzu­rei­chen­de Robust­heit für Ver­spä­tungs­auf­bau sor­gen. Mit Stutt­gart 21 droht ein neu­er Bahn­kno­ten zu ent­ste­hen, der zwar vie­le Mil­li­ar­den Euro kos­tet, aber – wenn über­haupt – nur weni­ge Jah­re dem tat­säch­li­chen Bedarf ent­spricht. Wenn mit Stutt­gart 21 ein zukunfts­fä­hi­ger Bahn­kno­ten ent­ste­hen soll, muss jetzt gehan­delt wer­den und das Pro­jekt der 1990er-Jah­re – so gut wie das heu­te durch Ergän­zun­gen der bis­he­ri­gen Pla­nun­gen noch mög­lich ist – zu einem Zukunfts­pro­jekt wei­ter ent­wi­ckelt wer­den. Es braucht bei Zuffen­hau­sen und Feu­er­bach ein 5. und 6. Gleis, um die Kapa­zi­tät zu erhö­hen. Außer­dem wer­den die­se Glei­se benö­tigt, um die Hoch­ge­schwin­dig­keits­stre­cke von und nach Mann­heim so zu erwei­tern, dass eine deutsch­land­takt-fähi­ge Rei­se­zeit von maxi­mal 30 Minu­ten ermög­licht wird. Am Stutt­gar­ter Haupt­bahn­hof muss der im Bau befind­li­che Tief­bahn­hof um zusätz­li­che Kopf­bahn­glei­se ergänzt wer­den. Die­se kön­nen so errich­tet wer­den, dass sie durch Tief­la­ge die Über­bau­bar­keit des Gleis­vor­fel­des nur gering­fü­gig beein­träch­ti­gen.

Die Ent­schei­dun­gen, Stutt­gart 21 durch zusätz­li­che Infra­struk­tur zu ergän­zen, müs­sen jetzt getrof­fen wer­den, um recht­zei­tig die pla­ne­ri­schen und bau­li­chen Vor­keh­run­gen schaf­fen zu kön­nen. Hier­für ste­hen die­je­ni­gen, die Stutt­gart 21 einst mit ihren Mehr­hei­ten im Land, der Regi­on und der Lan­des­haupt­stadt gegen den viel­fa­chen fach­li­chen Rat durch­ge­setzt haben in einer ganz beson­de­ren Ver­ant­wor­tung. Sie müs­sen sich jetzt end­lich bewe­gen, damit sich auch in 10 Jah­ren und danach auf den Glei­sen in und um Stutt­gart etwas bewe­gen kann.