Neues von Gäubahn und Stuttgart 21

05.06.2022

Gäubahn bis zum Hauptbahnhof

Nach­fol­gend zwei mei­ner aktu­el­len Pres­se­mel­dun­gen, in denen ich mich dafür ein­set­ze, die dro­hen­de jah­re­lan­ge Unter­bre­chung der Durch­bin­dung der Gäu­bahn-Züge an den Haupt­bahn­hof Stutt­gart zu ver­mei­den.

Pres­se­er­klä­rung vom 04.06.2022

Der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Mat­thi­as Gastel (Grü­ne) aus Fil­der­stadt, Mit­glied des Ver­kehrs­aus­schus­ses, äußert sich zum erst jetzt bekannt gewor­de­nen Rechts­gut­ach­ten der Stadt Stutt­gart über die Betriebs­pflicht auf der „Pan­ora­m­abahn“:

„Wer kein Bock auf mehr Bahn hat setzt Prell­bö­cke. Wer hin­ge­gen mehr Bahn will erhält Stre­cken und ent­wi­ckelt attrak­ti­ve Betriebs­kon­zep­te für mehr Fahr­gäs­te, statt alle Argu­men­te an sich abpral­len zu las­sen. Lei­der aber ris­kie­ren auch nach dem Bekannt­wer­den von inzwi­schen zwei Rechts­gut­ach­ten eini­ge der S21-Ver­ant­wort­li­chen noch immer, dass die Fahr­gast­in­ter­es­sen im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes auf der Stre­cke blei­ben. Still­le­gun­gen von Bahn­stre­cken fal­len völ­lig aus der Zeit. Daher begrü­ße ich aus­drück­lich die Aus­sa­ge der SPD-Stadt­rats­frak­ti­on, die Züge der Gäu­bahn nur mit kur­zer Unter­bre­chung zumin­dest für die Inte­rims­zeit wei­ter an den Haupt­bahn­hof fah­ren las­sen zu wol­len. Das reicht aber nicht. Wir brau­chen jetzt schnel­le Klä­rungs- und Ent­schei­dungs­pro­zes­se für min­des­tens vier Aspek­te: Die Ver­mei­dung eines jah­re­lan­gen Abhän­gens der Gäu­bahn vom Haupt­bahn­hof, ein mit­tel­fris­ti­ges Nut­zungs­kon­zept für die Pan­ora­m­abahn mit neu­en Mobi­li­täts­an­ge­bo­ten, ein Not­fall­kon­zept für die S‑Bahn im Fal­le von Sper­run­gen der Stamm­stre­cke und die Klä­rung der Kapa­zi­täts­fra­ge im neu­en Bahn­kno­ten Stutt­gart. Ziel muss sein, erheb­lich mehr Men­schen als heu­te deut­lich bes­se­re Bahn­an­ge­bo­te machen zu kön­nen. Der Bahn­kno­ten muss über das Jahr 2030 hin­aus gedacht wer­den und neue Lini­en und Ver­bin­dun­gen sowie dich­te­re Takt­zei­ten ermög­li­chen.“

Zumel­dung vom 30.05.2022 zum Arti­kel “Es brennt lich­ter­loh bei der Pan­ora­m­abahn” in der Stutt­gar­ter Zei­tung:

“Immer, wenn es um die Gäu­bahn geht, wird ein Trau­er­spiel auf­ge­führt. Der Aus­bau der ein­glei­si­gen Abschnit­te süd­lich von Horb kommt so gut wie nicht vor­an. Damit wer­den vie­le Ver­spä­tun­gen ein­fach so hin­ge­nom­men. Nun droht durch die­je­ni­gen, die Stutt­gart 21 einst gegen alle fach­li­che Exper­ti­se durch­ge­setzt haben, eine Ent­schei­dung gegen die ein­deu­ti­gen Fahr­gast-Inter­es­sen: Der Stutt­gar­ter Haupt­bahn­hof könn­te von der Gäu­bahn aus für mehr als zehn Jah­re abge­hängt wer­den. Fahr­gäs­te müs­sen dann umstei­gen, was einen Kom­fort­ver­lust und für vie­le auch den Ver­lust ihrer Anschluss­ver­bin­dun­gen bedeu­ten wür­de. In Vai­hin­gen, wo die Züge der Gäu­bahn über Jah­re hin­weg enden wür­den, wären S- und Stadt­bah­nen in die Innen­stadt zumin­dest in der mor­gend­li­chen Haupt­ver­kehrs­zeit über­füllt. Ins­be­son­de­re der Ver­band Regi­on Stutt­gart trägt auf­grund sei­ner Auf­ga­ben­be­schrei­bung eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung für die Fahr­gäs­te der Bahn, der er durch sei­ne Blo­cka­de­hal­tung in kei­ner Wei­se gerecht wird. Unbe­dingt not­wen­dig ist, dass die Tras­se erhal­ten und der Haupt­bahn­hof – mit kur­zer bau­stel­len­be­ding­ter Unter­bre­chung – direkt erreich­bar bleibt. Alles ande­re ist Rei­sen­den weder ver­mit­tel­bar noch zumut­bar.”