Rede Matthias Gastel zum Thema Verkehrslärm (Schall 03) Hinweis: Die Schall 03 gilt für neue Schienenstrecken.
Plenum am 26. Juni 2014
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe KollegInnen,
wir diskutieren mit dem Verkehrslärm ein Thema, von dem sich über die Hälfte der Menschen in Deutschland betroffen fühlt. 34 Prozent sehen sich Schienenverkehrslärm ausgesetzt.[1]
Es ist bewiesen, dass Lärm krank macht. Außerdem verringert Lärm massiv die Lebensqualität der Betroffenen.
Lärmschutz gibt es nicht kostenlos. Aber Nichthandeln verursacht hohe Folgekosten.
Daher erwarten wir von der großen Koalition ernsthafte und für die Betroffenen spürbare Schritte hin zur Verringerung von Verkehrslärm!
Wir beraten heute eine Verordnung (“Schall 03“), die die Berechnungsverfahren von Schienenlärm neu regelt.
Leider wendet die Bundesregierung hierbei Taschenspielertricks an!
Erst wurde der Schienenbonus mit Wirkung ab dem Jahr 2015 abgeschafft. Damit wird dem Schienenlärm gegenüber dem der Straße kein Rabatt mehr eingeräumt. Richtig so!
Aber jetzt führen Sie den Schienenbonus indirekt – jedenfalls in Teilen – wieder ein.
Nicht nur Teile der Verordnung sind falsch, sondern auch der Umgang damit. Erst auf unseren Antrag hin wurden Experten in den Ausschuss geladen. Sonst wäre die Verordnung, die seit 12 Jahren in Planung ist, binnen weniger Tage durchs Parlament gegangen. Und das bei einer äußerst komplizierten Materie!
Überhaupt hat das Verfahren ein Gschmäckle:
Das Umweltbundesamt (UBA) ist mit seinem Sachverstand nicht angemessen eingebunden worden. Es gab vom UBA keine Stellungnahme und es erschien auch nicht zur Anhörung. Auf meine Nachfrage beim Umweltbundesamt erhielt ich nur eine unvollständige Antwort. Was hält diese Bundesbehörde nun wirklich und im Detail von der aktuellen Version der Schall 03? Wir wissen es nicht – jedenfalls nicht offiziell.
Aber auch die Einwände und Forderungen der Sachverständigen[2], die zur Anhörung erschienen waren, sollten ernst genommen werden. Ernst zu nehmen heißt in diesem Fall nachzubessern. Sie aber wollen erst beschließen, danach die Ergebnisse Ihrer Prüfaufträge abwarten und dann vielleicht nachbessern. Vertrauen bei den Lärmbetroffenen zu bilden sieht anders aus!
Was wir insbesondere brauchen ist eine verkehrsträgerübergreifende Regelung.
Im Koalitionsvertrag hatten Sie noch angekündigt (Zitat): „Wir werden (…) den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz (…) treffen“.
Wenn man das mit der vorliegenden Verordnung vergleicht, dann war die Hoffnung, die sie mit Ihrem Vertrag geweckt haben, leider viel Lärm um nichts!
Warum soll es weiterhin für Straße und Schiene unterschiedliche Berechnungsverfahren geben? Der lärmgeplagte Bürger nimmt diesen doch als Gesamtbeeinträchtigung seiner Lebensqualität wahr.
Was außerdem fehlt ist eine Maximalpegelbegrenzung. Das Ohr berechnet eben keine Durchschnittswerte. Das Ohr leitet Spitzenwerte an seinen Menschen weiter. Und der fühlt sich insbesondere davon gestört und wird davon nachts geweckt.
Die Verordnung muss also dringend nachgebessert werden. Sie ist sonst das viele Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurde!
Nehmen Sie unsere Kritik und die der Sachverständigen an und stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu!
[1] Quelle: Repräsentative Befragung durch das UBA, 2012
[2] Jäcker-Cüppers (DEGA): Fehlende Definition des Schienenzustandes; Pegelerhöhung von etwa 3 dB(A), S. 15 Protokoll
Probst (DataKustik GmbH): Unding, dass für verschiedene Lärmarten verschiedene Verfahren
Dr. Maire (Bonk-Maire-Hoppmann GbR): Die Daten der Schall 03 sind falsch; S. 17 Protokoll