Rede: Mit der Schall 03 nicht den Schienenbonus wieder einführen!

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Rede Mat­thi­as Gastel zum The­ma Ver­kehrs­lärm (Schall 03)  Hin­weis: Die Schall 03 gilt für neue Schie­nen­stre­cken.

Ple­num am 26. Juni 2014

Sehr geehr­ter Herr Prä­si­dent, lie­be Kol­le­gIn­nen,

wir dis­ku­tie­ren mit dem Ver­kehrs­lärm ein The­ma, von dem sich über die Hälf­te der Men­schen in Deutsch­land betrof­fen fühlt. 34 Pro­zent sehen sich Schie­nen­ver­kehrs­lärm ausgesetzt.[1]

Es ist bewie­sen, dass Lärm krank macht. Außer­dem ver­rin­gert Lärm mas­siv die Lebens­qua­li­tät der Betrof­fe­nen.

Lärm­schutz gibt es nicht kos­ten­los. Aber Nicht­han­deln ver­ur­sacht hohe Fol­ge­kos­ten.

Daher erwar­ten wir von der gro­ßen Koali­ti­on ernst­haf­te und für die Betrof­fe­nen spür­ba­re Schrit­te hin zur Ver­rin­ge­rung von Ver­kehrs­lärm!

Wir bera­ten heu­te eine Ver­ord­nung (“Schall 03“), die die Berech­nungs­ver­fah­ren von Schie­nen­lärm neu regelt.

Lei­der wen­det die Bun­des­re­gie­rung hier­bei Taschen­spie­ler­tricks an!

Erst wur­de der Schie­nen­bo­nus mit Wir­kung ab dem Jahr 2015 abge­schafft. Damit wird dem Schie­nen­lärm gegen­über dem der Stra­ße kein Rabatt mehr ein­ge­räumt. Rich­tig so!

Aber jetzt füh­ren Sie den Schie­nen­bo­nus indi­rekt – jeden­falls in Tei­len – wie­der ein.

Nicht nur Tei­le der Ver­ord­nung sind falsch, son­dern auch der Umgang damit. Erst auf unse­ren Antrag hin wur­den Exper­ten in den Aus­schuss gela­den. Sonst wäre die Ver­ord­nung, die seit 12 Jah­ren in Pla­nung ist, bin­nen weni­ger Tage durchs Par­la­ment gegan­gen. Und das bei einer äußerst kom­pli­zier­ten Mate­rie!

Über­haupt hat das Ver­fah­ren ein Gschmäck­le:

Das Umwelt­bun­des­amt (UBA) ist mit sei­nem Sach­ver­stand nicht ange­mes­sen ein­ge­bun­den wor­den. Es gab vom UBA kei­ne Stel­lung­nah­me und es erschien auch nicht zur Anhö­rung. Auf mei­ne Nach­fra­ge beim Umwelt­bun­des­amt erhielt ich nur eine unvoll­stän­di­ge Ant­wort. Was hält die­se Bun­des­be­hör­de nun wirk­lich und im Detail von der aktu­el­len Ver­si­on der Schall 03? Wir wis­sen es nicht – jeden­falls nicht offi­zi­ell.

Aber auch die Ein­wän­de und For­de­run­gen der Sachverständigen[2], die zur Anhö­rung erschie­nen waren, soll­ten ernst genom­men wer­den. Ernst zu neh­men heißt in die­sem Fall nach­zu­bes­sern. Sie aber wol­len erst beschlie­ßen, danach die Ergeb­nis­se Ihrer Prüf­auf­trä­ge abwar­ten und dann viel­leicht nach­bes­sern. Ver­trau­en bei den Lärm­be­trof­fe­nen zu bil­den sieht anders aus!

Was wir ins­be­son­de­re brau­chen ist eine ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­de Rege­lung.

Im Koali­ti­ons­ver­trag hat­ten Sie noch ange­kün­digt (Zitat): „Wir wer­den (…) den Schutz vor Ver­kehrs­lärm deut­lich ver­bes­sern und Rege­lun­gen für ver­kehrs­trä­ger­über­grei­fen­den Lärm­schutz (…) tref­fen“.

Wenn man das mit der vor­lie­gen­den Ver­ord­nung ver­gleicht, dann war die Hoff­nung, die sie mit Ihrem Ver­trag geweckt haben, lei­der viel Lärm um nichts!

War­um soll es wei­ter­hin für Stra­ße und Schie­ne unter­schied­li­che Berech­nungs­ver­fah­ren geben? Der lärm­ge­plag­te Bür­ger nimmt die­sen doch als Gesamt­be­ein­träch­ti­gung sei­ner Lebens­qua­li­tät wahr.

Was außer­dem fehlt ist eine Maxi­mal­pe­gel­be­gren­zung. Das Ohr berech­net eben kei­ne Durch­schnitts­wer­te. Das Ohr lei­tet Spit­zen­wer­te an sei­nen Men­schen wei­ter. Und der fühlt sich ins­be­son­de­re davon gestört und wird davon nachts geweckt.

Die Ver­ord­nung muss also drin­gend nach­ge­bes­sert wer­den. Sie ist sonst das vie­le Papier nicht wert, auf dem sie geschrie­ben wur­de!

Neh­men Sie unse­re Kri­tik und die der Sach­ver­stän­di­gen an und stim­men Sie unse­rem Entschlie­ßungs­an­trag zu!

 

[1] Quel­le: Reprä­sen­ta­ti­ve Befra­gung durch das UBA, 2012

[2] Jäcker-Cüp­pers (DEGA): Feh­len­de Defi­ni­ti­on des Schie­nen­zu­stan­des; Pegel­er­hö­hung von etwa 3 dB(A), S. 15 Pro­to­koll

Probst (Data­Kus­tik GmbH): Unding, dass für ver­schie­de­ne Lärmar­ten ver­schie­de­ne Ver­fah­ren

Dr. Mai­re (Bonk-Mai­re-Hopp­mann GbR): Die Daten der Schall 03 sind falsch; S. 17 Pro­to­koll