15.11.2016 (Presseerklärung)
Brandschutz im zukünftigen Tiefbahnhof (S21): Auch mit der 18. Planänderung noch viele offene Fragen und fragwürdige Ideen
Im Juni dieses Jahres hat die Deutsche Bahn den 18. Planänderungsantrag für den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof beim Eisenbahnbundesamt eingereicht. Es geht dabei um die Änderung von Fluchttreppen. Auch in vorhergehenden Planänderungen stellte der Brandschutz bereits ein wichtiges Thema dar. Matthias Gastel, Bundestagsabgeordneter aus Filderstadt und bahnpolitischer Sprecher der Grünen, hat sich mit einem Katalog von Fragen rund um den Brandschutz und die Evakuierungspläne der Bahn an die Bundesregierung gewandt. Statt der Bundesregierung hat jedoch die Deutsche Bahn geantwortet, was ungewöhnlich ist. Dass die Fragen nur teilweise beantwortet wurden ist hingegen alles andere als ungewöhnlich. Die Kritik des Abgeordneten richtet sich aber an den Bund: „Obwohl mittlerweile mehrmals deutlich wurde, dass die Bundesregierung erheblichen Einfluss auf die Realisierung von Stuttgart 21 genommen hat, möchte sie weiterhin keine Verantwortung dafür übernehmen und noch nicht einmal Bewertungen abgeben.“
Einer der strittigen Punkte ist die vorgesehene Entfluchtung von Fahrgästen im Brandfall in den tiefergelegenen S‑Bahnhof. Gastel hatte in seiner Fragestellung darauf hingewiesen, dass es von dort nicht unmittelbar ins Freie geht und auf den Bahnsteigen aufgrund der zunehmenden Fahrgastzahlen häufig ein dichtes Gedränge herrscht. Die Deutsche Bahn erwiderte lediglich, dass dieser Fluchtweg zulässig sei.
Klärungsbedarf gibt es auch bezüglich der Fluchtwege für Menschen mit Behinderung. So sind Aufzüge in sichere Bereiche vorgesehen, die selbst bei einem Brand im Tiefbahnhof weiter betrieben werden sollen. Auf die Frage, wo derartige Aufzüge, die im Brandfall weiter betrieben werden können, bereits genehmigt wurden, konnte die Deutsche Bahn kein entsprechendes Beispiel nennen.
Das Fazit von Matthias Gastel: „Die Deutsche Bahn ist den gestellten Fragen zu oft ausgewichen. Aber wenn es um die Sicherheit der Fahrgäste geht darf es keine offenen Fragen und keinen Raum für Spekulationen geben. Es besteht Klärungsbedarf. Gegebenenfalls muss nachgebessert werden.“