Situation für Fuß- und Radverkehr im Flughafentunnel verbessern

Der Flug­ha­fen­tun­nel sorgt immer wie­der für Dis­kus­sio­nen. In den 1980er-Jah­ren hat­te ein Gut­ach­ten im Auf­trag der Stadt Fil­der­stadt emp­foh­len, den Tun­nel für den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr (MIV) zu sper­ren. Die Gut­ach­ter pro­gnos­ti­zier­ten Ver­kehrs­re­du­zie­run­gen in Bern­hau­sen (Nord) um 50 bis 75 Pro­zent. Seit­her gab es immer wie­der Dis­kus­si­on, aller­dings zuneh­mend im Zusam­men­hang mit dem Fuß- und Rad­ver­kehr, der auf der kür­zes­ten Ver­bin­dung zwi­schen Bern­hau­sen und Pli­en­in­gen mit einem sehr schma­len Weg Vor­lieb neh­men muss.

Das Grund­pro­blem ist die man­geln­de Brei­te von Fahr­bahn und Fuß­weg. Der Fuß­weg weist eine Brei­te von etwa 1 – 1,10 Meter auf. Ein Fahr­rad darf eine Brei­te von bis zu 1,0 Meter auf­wei­sen. Ein Pro­blem ent­steht damit nicht erst bei Begeg­nungs­ver­kehr (der sich durch Auf­merk­sam­keit vor Betreten/Befahren des Tun­nels ver­mei­den lässt). Der Weg ist schon ohne Gegen­ver­kehr zu eng. Eine Lösung kann und muss hier, am man­geln­den Platz für den Fuß- und Rad­ver­kehr, anset­zen.

In den letz­ten Jahr­zehn­ten hat das Ver­kehrs­auf­kom­men ins­ge­samt und der Anteil an brei­te­ren Pkw (u. a. Gelän­de­wa­gen, SUV) erheb­lich zuge­nom­men. Aber auch ande­re Per­so­nen­wa­gen neh­men immer mehr Platz ein. Bei­spiel Golf: Die­ser wur­de in sei­ner Ent­wick­lungs­ge­schich­te um rund 20 Zen­ti­me­ter brei­ter.

War bis vor eini­ge Jah­ren noch das Rad­fah­ren auf der Fahr­bahn erlaubt, wur­de es längst aus Sicher­heits­grün­den unter­sagt. Das Ver­wal­tungs­ge­richt hat­te im Jahr 2006 die Kla­ge eines Rad­fah­rers gegen die Sper­rung der Fahr­bahn für den Rad­ver­kehr abge­wie­sen. Es hat­te in sei­nem Urteil mehr­fach auf eine „außer­ge­wöhn­li­che Gefah­ren­la­ge“ und das gefähr­li­che Miss­ach­ten von Ver­kehrs­re­geln sei­tens des Kraft­fahr­zeug­ver­kehrs ver­wie­sen. Eine Ampel­re­ge­lung für den Rad­ver­kehr auf der Fahr­bahn, wie vom Klä­ger vor­ge­schla­gen, lehn­te das Gericht ab mit der Begrün­dung, davon wür­den „nicht hin­nehm­ba­re Beein­träch­ti­gun­gen der All­ge­mein­heit“ in Form von Stau­bil­dun­gen aus­ge­hen. Quel­le: Az 10 K 3536/03

Mit die­sem Urteil schei­den eini­ge denk­ba­re Lösungs­an­sät­ze aus oder wer­den zumin­dest erschwert. Zumin­dest wur­de aber noch kla­rer, wel­che Ver­kehrs­teil­neh­men­den beson­ders zu schüt­zen sind.

Zum Vor­schlag, den Tun­nel in einer Rich­tung (nach Nor­den) für den MIV zu sper­ren: Dann wird logi­scher­wei­se weni­ger Ver­kehr nach Bern­hau­sen hin­ein­fah­ren, der die Auto­bahn oder Pli­en­in­gen zum Ziel hat. Von Bon­lan­den und Plat­ten­hardt wird man sich ande­re Rou­ten suchen als die durch Bern­hau­sen (ins­be­son­de­re über die B 27). Dadurch erfährt Bern­hau­sen ins­ge­samt eine Ver­kehrs­ent­las­tung.

Inner­halb von Bern­hau­sen wer­den sich Ziel­ver­keh­re ver­la­gern, was zu Mehr­be­las­tun­gen auf der Ech­ter­din­ger Stra­ße sowie der Neu­häu­ser Stra­ße führt.

Also: Weni­ger Ver­kehr in Süd-Nord-Rich­tung, mehr aus dem Zen­trum und dem Nor­den her­aus nach Osten und Wes­ten.

Die stärks­ten Ver­la­ge­run­gen erfol­gen ins­ge­samt auf die B 27, wodurch sich für Bern­hau­sen unter dem Strich eine Ver­kehrs­ent­las­tung ergibt.

Da poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen auf einer guten Daten­grund­la­ge und einer sorg­fäl­ti­gen Abwä­gung von Alter­na­ti­ven sowie von Vor- und Nach­tei­len getrof­fen wer­den soll­ten, habe ich dem Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um Baden-Würt­tem­berg eine gan­ze Rei­he von Fra­gen über­mit­telt (zunächst 14 Fra­gen, zwei Fra­gen nach­ge­reicht). Um für Trans­pa­renz und Infor­ma­ti­on zu sor­gen, ver­öf­fent­li­che ich die­se nach­fol­gend:

  1. Was besa­gen die Stan­dard­nor­men über die Min­dest­brei­te einer Stra­ße und wie breit ist die Fahr­bahn im alten Tun­nel­teil?

Gemäß den Richt­li­ni­en für die Anla­ge von Land­stra­ßen (RAL 2012) sind Fahr­strei­fen, die regel­mä­ßig vom Schwer­ver­kehr genutzt wer­den, 3,50 m breit. Bei zwei Fahr­strei­fen erge­ben sich damit Fahr­bahn­brei­ten von 7,00 m. Hin­zu kom­men Rand­strei­fen, Trenn­strei­fen und Ban­ket­te.

Bei der Pla­nung eines neu­en zwei­strei­fi­gen Tun­nels ist ein Regel­quer­schnitt mit einer Gesamt­brei­te von 9,50 m erfor­der­lich. Neben den bei­den Fahr­strei­fen mit jeweils 3,50 m (inklu­si­ve 0,25 m Rand­strei­fen) sind neben einer Fahr­strei­fen­ab­gren­zung mit­tels durch­ge­zo­ge­ner Dop­pel­li­nie von 0,50 m beid­sei­ti­ge Not­geh­we­ge mit jeweils 1,00 m vor­zu­se­hen.

Der Flug­ha­fen­tun­nel hat eine Län­ge von 509 m, der alte Teil ist 385 m lang. Die Fahr­strei­fen im alten Tun­nel­teil des Flug­ha­fen­tun­nels haben eine Fahr­bahn­brei­te von jeweils 3,0 m, womit sich eine Gesamt­brei­te der Fahr­bahn von rund 6,00 m ergibt. Beid­seits befin­den sich Not­geh­we­ge mit einer Brei­te von ca. 0,70 bzw. 0,45 m sowie auf der Ost­sei­te zusätz­lich ein hoch­ge­setz­ter Geh­weg mit einer Brei­te von ca. 1,00 m.

  1. Wie vie­le Unfäl­le wur­den auf der Fahr­bahn im Flug­ha­fen­tun­nel in den ein­zel­nen Jah­ren seit 2019 bekannt? Wel­che Schä­den waren dabei ent­stan­den?

 Die poli­zei­li­che Aus­wer­tung der Ver­kehrs­un­fall­da­ten im Flug­ha­fen­tun­nel hat erge­ben, dass es seit 2019 18 Unfäl­le gab, dar­un­ter drei Unfäl­le mit ins­ge­samt fünf Leicht­ver­letz­ten. Die über­wie­gen­de Mehr­heit an Ver­stö­ßen sind meist soge­nann­te „Spie­gel­strei­fer“, bei denen der Scha­den durch die seit­li­chen Außen­spie­gel ver­ur­sacht wird, nicht sel­ten mit Ver­kehrs­un­fall­flucht. Situa­tiv gab es kei­ne Unfäl­le mit Betei­li­gung des Rad- und Fuß­ver­kehrs, die Benut­zung der Fahr­bahn ist für den Rad­ver­kehr ver­bo­ten. Seit 2021 wer­den auch Ver­warn­geld-Unfäl­le erfasst, über die 18 Unfäl­le hin­aus wur­den hier­zu neun Unfäl­le fest­ge­stellt.

  1. Was besa­gen die Stan­dard­nor­men für die Brei­te eines Geh­we­ges und was geben die Nor­men für einen Geh- und Rad­weg vor?
  2. Wel­chen Anfor­de­run­gen für den Rad- und Fuß­ver­kehr soll in Zukunft ent­spro­chen wer­den? Anders for­mu­liert: Wie sehen aus Sicht des Lan­des die Min­dest­be­din­gun­gen für eine Lösung zuguns­ten des Rad- und Fuß­ver­kehrs aus?

Die Fra­gen 3 und 4 wer­den auf­grund des Sach­zu­sam­men­hangs gemein­sam beant­wor­tet.

Bei der Pla­nung und dem Bau von Rad- und Fuß­ver­kehrs­an­la­gen wer­den stets die aktu­el­len Richt­li­ni­en und Emp­feh­lun­gen zu Grun­de gelegt. Nach die­sen Richt­li­ni­en ist die erfor­der­li­che Gesamt­brei­te eines Geh- bzw. Geh- und Rad­wegs situa­ti­ons­ab­hän­gig. Je nach Lage, z. B. inner­orts oder außer­orts, in frei­er Lage oder mit angren­zen­der Rand­be­bau­ung (Tun­nel­wand) sind zusätz­lich zum Grund­maß unter­schied­li­che Sicher­heits­ab­stän­de zu berück­sich­ti­gen. Für die Situa­ti­on im Flug­ha­fen­tun­nel erge­ben sich für einen rei­nen Geh­weg eine Gesamt­brei­te von 2,50 m und für einen gemein­sa­men Geh- und Rad­weg eine Gesamt­brei­te von 3,75 m.

Der Gesamt­brei­te des Geh­wegs liegt dabei ein Grund­maß von 1,80 m zu Grun­de. Die­ses Maß ist auf den Begeg­nungs­fall bzw. das Neben­ein­an­der­ge­hen von zwei Per­so­nen aus­ge­rich­tet. Das Grund­maß für einen gemein­sa­men Geh- und Rad­weg beträgt 2,50 m. Maß­ge­bend für Geh­we­ge sind die “Emp­feh­lun­gen für Fuß­ver­kehrs­an­la­gen“ (EFA 2002), für Geh- und Rad­we­ge die Emp­feh­lun­gen für Rad­ver­kehrs­an­la­gen (ERA 2010) und die Richt­li­ni­en für die Anla­ge von Land­stra­ßen (RAL 2012). Für eine Lösung zuguns­ten des Rad- und Fuß­ver­kehrs scheint im Flug­ha­fen­tun­nel unter den gege­be­nen Rand­be­din­gun­gen die Vari­an­te eines gemein-samen Geh- und Rad­wegs wie in der Mach­bar­keits­stu­die beschrie­ben viel­ver­spre­chend.

  1. Wel­che Mög­lich­kei­ten wur­den unter­sucht und aus wel­chen Grün­den sind wel­che der unter­such­ten Vari­an­ten aus­ge­schie­den?         

Der vor­han­de­ne hoch­ge­setz­te Not­geh­weg ist mit einer Brei­te im alten Tun­nel­teil von ca. 1,00 m als Geh- und Rad­weg völ­lig unge­eig­net und schei­det bei der Nut­zung für eine attrak­ti­ve Rad­weg­füh­rung aus. Alle Über­le­gun­gen, den Rad­ver­kehr im flie­ßen­den Ver­kehr mit­fah­ren zu las­sen, sind bis­her aus Sicher­heits­grün­den nicht wei­ter­ver­folgt wor­den, eben­so wie Ampel­lö­sun­gen für die Rad­fah­rer mit für den Rad­ver­kehr geschal­te­ten Pha­sen. Das Ver­wal­tungs­ge­richt Stutt­gart hat mit einem Urteil vom Janu­ar 2006 die ver­kehrs­be­hörd­li­che Ent­schei­dung der Stadt Fil­der­stadt aus dem Jahr 2001 des Ver­bo­tes von Rad­ver­kehr auf der Fahr­bahn des Flug­ha­fen­tun­nels aus Ver­kehrs­si­cher­heits­grün­den bestä­tigt.

Schluss­end­lich erfül­len kei­ne die­ser ange­führ­ten Lösun­gen die Qua­li­täts­stan­dards für das Rad­NETZ BW oder für die Rad­schnell­ver­bin­dun­gen des Lan­des, die unter ande­rem der Ver­kehrs­si­cher­heit die­nen.

Die best­mög­li­che Lösung für den Rad­ver­kehr ist eine eigen­stän­di­ge Füh­rung. Hier­zu wur­de eine Mach­bar­keits­stu­die beauf­tragt, in der eine eigen­stän­di­ge Füh­rung des Rad­ver­kehrs über eine Tun­nel­lö­sung unter­sucht wur­de. Es wur­den sechs Vari­an­ten betrach­tet und bewer­tet. Die Unt­er­fah­rung der Start­bahn des Flug­ha­fens bedingt eine gro­ße Tie­fen­la­ge aller Vari­an­ten und führt zu Tun­nel­län­gen bis knapp 1.300 m. Auf­grund der extrem hohen Kos­ten von bis über 100 Mio. Euro und den für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen unat­trak­ti­ven und sozi­al nicht akzep­ta­blen Bedin­gun­gen wur­de eine Tun­nel­lö­sung nicht wei­ter­ver­folgt. Zudem zer­schlug sich ein Ansatz, einen Ret­tungs­stol­len für den Flug­ha­fen­tun­nel für den Rad- und Fuß­ver­kehr mit zu nut­zen. Ein sepa­ra­ter Flucht- und Ret­tungs­stol­len ist nach der zwi­schen­zeit­lich vor­lie­gen­den gut­ach­ter­li­chen Bewer­tung für den Flug­ha­fen­tun­nel nicht erfor­der­lich.

Die Mach­bar­keits­stu­die wur­de des­halb um die Unter­su­chung von Vari­an­ten im
Bestands­tun­nel erwei­tert. Hier­bei ging es um die Aus­ge­stal­tung von Quer­schnit­ten im Tun­nel unter Auf­recht­erhal­tung einer Fahrt­rich­tung für den Kfz-Ver­kehr. Dabei ergab sich eine Vor­zugs­va­ri­an­te, die unter Ein­hal­tung der für den Kfz-Ver­kehr und den Rad­ver­kehr erfor­der­li­chen Brei­ten und Sicher­heits­ab­stän­den für eine gemein­sa­me Geh- und Rad­weg­füh­rung eine Brei­te von 3,75 m bereit­stellt. Die Min­dest­an­for­de­run­gen für das Rad-Ziel­netz kön­nen somit erreicht wer­den. Die Anfor­de­run­gen für Rad­schnell­weg­ver­bin­dun­gen wür­den in die­sem Fall begrün­det auf einer Län­ge von ca. 600 m unter­schrit­ten wer­den. Die Aus­ge­stal­tung des Quer­schnitts bedingt bau­li­che Ein­grif­fe am Tun­nel im jet­zi­gen Fahr­bahn- und Not­geh­weg­be­reich.

Zur Beur­tei­lung der ver­kehr­li­chen Aus­wir­kun­gen einer Voll- bzw. Teil­sper­rung für den Kfz-Ver­kehr im Bestands­tun­nel wur­de zeit­gleich mit der Erwei­te­rung der Mach­bar­keits­stu­die eine Ver­kehrs­un­ter­su­chung beauf­tragt. Nach ers­ten vor­lie­gen­den Ergeb­nis­sen ist eine Teil­sper­rung für den Kfz-Ver­kehr zuguns­ten des Rad- und Fuß­ver­kehrs im Flug­ha­fen­tun­nel grund­sätz­lich mög­lich. Eine Sper­rung in Fahrt­rich­tung Stutt­gart löst dabei gerin­ge­re Ver­la­ge­run­gen in das kom­mu­na­le Stra­ßen­netz aus als eine Sper­rung in Fahrt­rich­tung Fil­der­stadt. Zugrun­de lie­gen die Ver­kehrs­men­gen aus dem Jahr 2018 und das aktu­el­le Stra­ßen­netz 2023 (mit der fer­tig­ge­stell­ten Süd­um­fah­rung Pli­en­in­gen). Eine Voll­sper­rung wur­de eben­falls unter­sucht, aber aus Grün­den der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit aus­ge­schlos­sen, da die Situa­ti­on für den Fuß- und Rad­ver­kehr bereits mit einer Teil­sper­rung deut­lich ver­bes­sert wer­den kann.

Für den ÖPNV Ver­kehr sowie für Ret­tungs­kräf­te und Poli­zei wird die Fahr­be­zie­hung von Bern­hau­sen nach Stutt­gart über eine ansteu­er­ba­re Licht­si­gnal­schal­tung auf­recht­erhal­ten.

Die Ver­kehrs­un­ter­su­chung dau­ert noch an, sie­he hier­zu Fra­ge 8.

  1. Wur­de auch das Anle­gen eines „Schutz­strei­fens“ auf der Fahr­bahn bei gleich­zei­ti­ger Anord­nung einer gerin­ge­ren zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit unter­sucht?

Die vor­han­de­nen Fahr­bahn­brei­ten sind für die Anla­ge von Fahr­rad­schutz­strei­fen zu schmal, auch für den Fall einer gerin­ge­ren Höchst­ge­schwin­dig­keit. Die Qua­li­täts­stan­dards für das Rad­NETZ sehen auf­grund der hohen Ver­kehrs­be­las­tung von 18.600 Kfz/24 eben­falls kei­ne Schutz­strei­fen vor.

  1. Wur­den alle beauf­trag­ten und fer­tig­ge­stell­ten Gut­ach­ten ver­öf­fent­licht? Wo sind die­se zu fin­den?

 Die Mach­bar­keits­stu­die des Land­krei­ses Ess­lin­gen „Rad­schnell­weg Fil­dern“ vom Janu­ar 2023 ist ver­öf­fent­licht unter

https://www.landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E-989441183/20704630/Machbarkeitsstudie%20-Abschlussbericht_MST_Radschnellweg_Fildern_TEXT%2BPlan9.pdf .

Die Mach­bar­keits­stu­die der Stadt Stutt­gart für Rad­schnell­ver­bin­dung vom Juni 2020 ist ver­öf­fent­licht unter

https://www.adfc-bw.de/fileadmin/dateien/Gliederungen/KV_Stuttgart/Texte/PDFs/Studie_Juli_2020.pdf (vgl. Tras­sen­kor­ri­dor 7 Stutt­gart – Fil­der­stadt).

Die Mach­bar­keits­stu­die Rad­we­ge­kon­zept Flug­ha­fen­tun­nel des Inge­nieur­bü­ros BUNG vom 21.12.2023 ist ver­öf­fent­licht unter

Mach­bar­keits­stu­die zum Rad­we­ge­kon­zept für den Flug­ha­fen­tun­nel Stutt­gart
(baden-wuerttemberg.de)

Eine Ver­öf­fent­li­chung auf der Home­page des Regie­rungs­prä­si­di­ums Stutt­gart ist in Kür­ze vor­ge­se­hen.

  1. Gibt es noch lau­fen­de Gut­ach­ten? Wenn ja, was wird noch unter­sucht und bis wann sind die Ergeb­nis­se zu erwar­ten?

Zur Beur­tei­lung der ver­kehr­li­chen Aus­wir­kun­gen einer Voll- bzw. Teil­sper­rung des Bestands­tun­nels für den Kfz-Ver­kehr wur­de eine Ver­kehrs­un­ter­su­chung beauf­tragt. Nach ers­ten vor­lie­gen­den Ergeb­nis­sen ist eine Teil­sper­rung für den Kfz-Ver­kehr zuguns­ten des Rad- und Fuß­ver­kehrs im Flug­ha­fen­tun­nel grund­sätz­lich mög­lich, sie­he Fra­ge 5. Die Ver­kehrs­un­ter­su­chung dau­ert noch an.

Im Mai 2023 wur­den im Bereich Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen, Fil­der­stadt, Stutt­gart-
Pli­en­in­gen und Neu­hau­sen Ver­kehrs­zäh­lun­gen durch­ge­führt. Die Zah­len wer­den der­zeit in das Ver­kehrs­mo­dell ein­ge­ar­bei­tet. Es zeich­net sich ab, dass sich mit den Ver­kehrs­men­gen von 2023 die glei­che Cha­rak­te­ris­tik der Ver­la­ge­rung wie mit den Ver­kehrs­men­gen von 2018 ergibt, eine Teil­sper­rung dem­nach grund­sätz­lich mög­lich ist. Die Erstel­lung der Ver­kehrs­pro­gno­se 2035/ 2040 und die Unter­su­chung der Aus­wir­kun­gen auf die Kno­ten­punk­te im nach­ge­la­ger­ten Netz ste­hen noch aus. Die Grund­la­gen­da­ten zur Ver­kehrs­pro­gno­se wer­den vom Bund vor­aus­sicht­lich im Som­mer 2024 zur Ver­fü­gung gestellt.

Erst nach der Fer­tig­stel­lung der Ver­kehrs­un­ter­su­chung kann die amt­li­che Anhö­rung der Gemein­den durch­ge­führt wer­den und eine fina­le Ein­schät­zung erfol­gen, ob eine Teil­sper­rung in Fahrt­rich­tung Stutt­gart rea­li­sier­bar ist. Hier­mit ist frü­hes­tens im Herbst 2024 zu rech­nen.

  1. Wel­che Rou­ten­plä­ne gibt es für den Rad­schnell­weg auf den west­li­chen Fil­dern und wel­che Poten­zia­le wer­den auf wel­chen Abschnit­ten gese­hen?

In der Mach­bar­keits­stu­die „Rad­schnell­weg Fil­dern“ vom Janu­ar 2023 im Auf­trag

des Land­krei­ses Ess­lin­gen wird auf der Nord­sei­te des Flug­ha­fens Stutt­gart von Stutt­gart-Deger­loch bis zum Flug­ha­fen Stutt­gart ein Poten­zi­al von ca. 4.300 Radfahrenden/Tag und auf der Süd­sei­te des Flug­ha­fens Stutt­gart bis Fil­der­stadt ein Poten­zi­al von ca. 4.800 Radfahrenden/Tag aus­ge­wie­sen. Dies kor­re­spon­diert mit der Mach­bar­keits­stu­die der Lan­des­haupt­stadt Stutt­gart vom Juni 2020, die für den Zulauf von Nor­den her auf den Flug­ha­fen­tun­nel für den unter­such­ten Rad­schnell­ver­bin­dungs-Tras­sen­kor­ri­dor Nr. 7 „Stutt­gart – Fil­der­stadt“ ein Poten­zi­al von
ca. 4.800 Radfahrenden/Tag aus­ge­wie­sen hat.

In bei­den Stu­di­en ver­läuft die Emp­feh­lungs- bzw. Vor­zugs­va­ri­an­te der Mach­bar­keits­stu­die im Bereich des Flug­ha­fen­tun­nels. Die Mach­bar­keits­stu­die „Rad­schnell­weg Fil­dern“ vom Janu­ar 2023 im Auf­trag des Land­krei­ses Ess­lin­gen weist dar­auf hin, dass eine Que­rung des Flug­ha­fens der­zeit nur über den Flug­ha­fen­tun­nel der B 312 mög­lich ist. Die Vor­zugs­va­ri­an­te der Mach­bar­keits­stu­die der Stadt Stutt­gart endet in Stutt­gart-Pli­en­in­gen im Bereich der B 312.

Das Poten­zi­al für den Rad­ver­kehr auf den Rad­schnell­we­gen wur­de auf der Basis des Leit­fa­dens zur Poten­zi­al­ana­ly­se und Nut­zen-Kos­ten-Ana­ly­se der BAST
(Bun­des­an­stalt für Stra­ßen­we­sen) ermit­telt.

  1. Wie hoch ist das durch­schnitt­li­che Ver­kehrs­auf­kom­men auf der Fahr­bahn des Flug­ha­fen­tun­nels (bit­te getrennt nach Fahrt­rich­tung sowie nach Pkw, Lkw und Bus­sen ange­ben)?

An einem durch­schnitt­li­chen Werk­tag im Jah­re 2018 lag ein durch­schnitt­li­cher
täg­li­cher Ver­kehr (DTV) in Höhe von 19.500 Kfz/24 h im Tun­nel vor. Der Schwer­ver­kehrs­an­teil lag bei ca. 5,3 Pro­zent. Der DTV gilt jedoch für den Gesamt­quer­schnitt, fahrt­rich­tungs­be­zo­ge­ne Anga­ben lie­gen nicht vor.

Eine Auf­tei­lung getrennt nach Fahrt­rich­tung kann anhand der aktu­el­len Zähl­da­ten vom Mai 2023 grob abge­schätzt wer­den. Dem­nach setzt sich der Ver­kehr im
Tun­nel aus ca. 93 Pro­zent Pkw, 1 Pro­zent Bus­se und 6 Pro­zent Lkw zusam­men.
In Fahrt­rich­tung Fil­der­stadt wur­den 9.434 Kfz und in Fahrt­rich­tung Pli­en­in­gen
8.930 Kfz gezählt. Dabei han­delt es sich um die rei­nen Zähl­da­ten und nicht um den amt­li­chen DTV.

  1. Was ist bekannt über die häu­figs­ten Stre­cken­ver­läu­fe (Fahrt­zie­le), die Auto­fah­ren­de bis­her neh­men, die den Tun­nel in Rich­tung Nor­den befah­ren?

Aus den vor­lie­gen­den Daten geht her­vor, dass Autofahrer:innen, die den Tun­nel in Fahrt­rich­tung Nor­den befah­ren, haupt­säch­lich die A 8 in Rich­tung Stutt­gart und Karls­ru­he errei­chen wol­len. Der Anteil liegt bei rund 70 bis 75 Pro­zent. Der übri­ge Teil möch­te Zie­le in Pli­en­in­gen und Ost­fil­dern oder nörd­lich davon errei­chen.

Bei der AS Pli­en­in­gen han­delt es sich um einen Halb­an­schluss in Rich­tung Stutt­gart. Auto­fah­ren­de mit Ziel der A 8 Rich­tung Mün­chen fah­ren daher nicht durch den Tun­nel, son­dern über die AS Neu­hau­sen auf die A 8 auf.

  1. Von wel­chen Ver­kehrs­ver­la­ge­rungs­ef­fek­ten ist bei Sper­rung in eine Fahrt­rich­tung aus­zu­ge­hen?

Bei Sper­rung für den Kfz-Ver­kehr in Fahrt­rich­tung Stutt­gart-Pli­en­in­gen (Nord) ist von einer Ver­la­ge­rung des Ver­kehrs größ­ten­teils auf die B 27 mit + rd. 6.000 Kfz/24 h, auf die L 1208a mit + rd. 1.900 Kfz/24 h und auf die L 1209 mit + rd. 1.000 Kfz/24 h aus­zu­ge­hen. Gleich­zei­tig wird der Tun­nel um – ca. 9.800 Kfz/24 h und die Flug­ha­fen­stra­ße ent­lang der A 8 um – ca. 5.100 Kfz/24 h ent­las­tet. Zudem ist mit Ent­las­tun­gen in der Orts­durch­fahrt von Fil­der­stadt Bern­hau­sen in Nord-Süd-Rich­tung zu rech­nen.

Bei Sper­rung für den Kfz-Ver­kehr in Fahrt­rich­tung Fil­der­stadt-Bern­hau­sen (Süd) ist von einer Ver­la­ge­rung des Ver­kehrs auf die B 27 mit + rd. 4.500 Kfz/24 h, auf die L 1208a mit + rd. 900 Kfz/24 h und auf die L 1209 mit + rd. 3.600 Kfz/24 h aus­zu­ge­hen. Gleich­zei­tig wird der Tun­nel um – ca. 10.700 Kfz/24 h und die Flug­ha­fen­stra­ße ent­lang der A 8 um – ca. 2.200 Kfz/24 h ent­las­tet. Zudem ist mit Ent­las­tun­gen in der Orts­durch­fahrt von Fil­der­stadt Bern­hau­sen in Nord-Süd-Rich­tung zu rech­nen.

Der Sper­rung in Fahrt­rich­tung Stutt­gart-Pli­en­in­gen (Nord) wird dabei der Vor­zug ein­ge­räumt, da der Ver­kehr größ­ten­teils auf die B 27 und nicht auf die Lan­des­stra­ße L 1209 ver­la­gert wird.

  1. Wel­che Aus­wir­kun­gen in Form von Rück­staus sind zu erwar­ten, wenn für den Lini­en­bus­ver­kehr per Ampel­schal­tung die Ver­keh­re in Fahrt­rich­tung Süd vor­über­ge­hend gestoppt wer­den?

Damit ein Bus von Fil­der­stadt kom­mend Rich­tung Pli­en­in­gen (Nord) durch den Tun­nel fah­ren kann, muss der Kfz-Ver­kehr in Fahrt­rich­tung Fil­der­stadt (Süd) für
ca. 95 Sekun­den gestoppt wer­den. Die­se Zeit wird für die Räu­mung des Tun­nels und die Durch­fahrt des Bus­ses benö­tigt. In die­ser Zeit kann der Ver­kehr von der Flug­ha­fen­stra­ße und von Pli­en­in­gen kom­mend nicht in den Tun­nel ein­fah­ren. Dadurch ver­län­gert sich die berech­ne­te Rück­st­au­län­ge aus Rich­tung Pli­en­in­gen von ca. 136 m auf 276 m und aus Rich­tung Flug­ha­fen­stra­ße von ca. 75 m auf
184 m. Für den Vor­mit­tag fal­len die Wer­te gerin­ger aus. Zwi­schen Stutt­gart und
Fil­der­stadt ver­keh­ren fünf Bus­li­ni­en.

  1. Inwie­fern ist das Minis­te­ri­um bereits kom­mu­ni­ka­tiv tätig gewe­sen und wie
    sol­len die Kom­mu­nen und die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger infor­miert und ein­ge­bun­den wer­den?

Die Kom­mu­ni­ka­ti­on zum aktu­el­len Unter­su­chungs­stand mit den Rat­haus­spit­zen der betrof­fe­nen Fil­der­kom­mu­nen Fil­der­stadt und Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen, sowie mit dem Stadt­pla­nungs­amt der Stadt Stutt­gart erfolg­te durch das Minis­te­ri­um für Ver­kehr Anfang Janu­ar 2024. Mit­te Janu­ar 2024 hat Herr Minis­ter Her­mann MdL im Aus­schuss für Ver­kehr bei der Bera­tung des Antrags 17/4440 über den Unter­su­chungs­stand berich­tet sowie in einer Pres­se­kon­fe­renz dar­über infor­miert.

Im Wei­te­ren sol­len die Gemein­den bzw. Bürger:innen über den aktu­el­len Unter­su­chungs­stand infor­miert wer­den. Dies kann sowohl in Form einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung als auch im Rah­men öffent­li­cher Gemein­de­rats- oder Aus­schuss­sit­zun­gen statt­fin­den. Ent­spre­chen­de Zusa­gen wur­den gegen­über den Städ­ten Stutt­gart, Lein­fel­den-Ech­ter­din­gen und Fil­der­stadt gemacht.

Die Stadt Fil­der­stadt initi­iert nun einen Run­den Tisch, der nach Mög­lich­keit zeit­nah unter Betei­li­gung der betrof­fe­nen Gemein­den sowie des Regie­rungs­prä­si­di­ums Stutt­gart statt­fin­den soll. Hier­bei wird das Regie­rungs­prä­si­di­um die Mach­bar­keits­stu­die ver­tieft vor­stel­len und es kön­nen die wei­te­ren Betei­li­gungs­schrit­te erör­tert wer­den. Auch die Vor­schlä­ge der betrof­fe­nen Gemein­den kön­nen dabei noch­mals dis­ku­tiert wer­den. Zudem ist bis­lang eine Anhö­rung der betrof­fe­nen Kom­mu­nen nach Fer­tig­stel­lung der Ver­kehrs­un­ter­su­chung bis Herbst 2024 vor­ge­se­hen.

  1. Gibt es für die zu gerin­gen Fahr­bahn­brei­ten einen dau­er­haf­ten Bestands­schutz oder müs­sen per­spek­ti­visch die Brei­ten gemäß der Richt­li­ni­en her­ge­stellt wer­den?

Für die zu gerin­gen Fahr­bahn­brei­ten gibt es einen Bestands­schutz. Eine Her­stel­lung der Brei­ten gemäß der Richt­li­ni­en, bei der alle Ver­kehrs­ar­ten berück­sich­tigt wer­den, wür­de den Neu­bau des gesam­ten Tun­nels erfor­dern. Die Rand­be­din­gun­gen, die schon für einen sepa­ra­ten Tun­nel für den Fuß- und Rad­ver­kehr gel­ten (kei­ne Set­zung der Start- und Lan­de­bah­nen, hohe Tie­fen­la­ge, man­geln­der Platz im Nor­den und Süden, hohe Kos­ten) wären auf­grund des grö­ße­ren Quer­schnitts ver­schärft. Solch ein „Gesamt­tun­nel“ wird aus­ge­schlos­sen. Beim dama­li­gen Bau des Tun­nels gab es die ver­län­ger­ten Start- und Lan­de­bah­nen des Flug­ha­fens noch nicht, wes­halb der Bau ver­hält­nis­mä­ßig ein­fach in soge­nann­ter offe­ner Bau­wei­se mög­lich war. Das heiß, der Tun­nel wur­de in Form einer lan­gen nach oben offe­nen Bau­gru­be her­ge­stellt. Das ist heu­te auf­grund der vor­han­de­nen Start- und Lan­de­bah­nen nicht mehr mög­lich.

16. Wie weit ist der Ret­tungs­stol­len vom Tun­nel ent­fernt und wie breit und hoch ist die­ser? Kann hier nicht die Zwi­schen­wand ent­fernt wer­den, um benö­tig­te Platz zu gewin­nen?

Der im Schrei­ben genann­te Ret­tungs­stol­len exis­tiert bau­lich nicht. Die Flug­ha­fen Stutt­gart GmbH hat­te Anfang der 2020er Jah­re mit­tels einer soge­nann­ten Risi­ko­ana­ly­se den tech­ni­schen Stand sei­ner Betriebs­tech­nik unter­su­chen las­sen. Im Wei­te­ren wur­de ermit­telt, wel­che Maß­nah­men not­wen­dig sind, um den tech­ni­schen Stand her­zu­stel­len. In die­sem Rah­men wur­de auch die Not­wen­dig­keit eines Ret­tungs­stol­lens geprüft. Hier­aus hät­ten sich Syn­er­gien für die Füh­rung des Fuß- und Rad­ver­kehrs erge­ben. Die Unter­su­chung kam dann aber zum Ergeb­nis, dass ein sol­cher Ret­tungs­stol­len nicht not­wen­dig ist.

Uns sind kei­ne wei­te­ren sol­chen indi­vi­du­el­len Aus­nah­me­re­ge­lun­gen bekannt. Zur Fra­ge, inwie­fern eine Kla­ge gegen den jet­zi­gen Zustand erfolg­reich wäre, han­delt es ich um eine ver­kehrs­recht­li­che und kom­ple­xe Fra­ge­stel­lung. Die His­to­rie zeigt jeden­falls, dass die Situa­ti­on mehr­fach von den Ver­kehrs­be­hör­den und auch im Rah­men von Ver­kehrs­schau­en über­prüft wor­den ist und die jet­zi­ge Situa­ti­on vom Ver­wal­tungs­ge­richt Stutt­gart mit dem Urteil von 2006 recht­lich bestä­tigt wur­de. Das Gerichts­ur­teil kann unter fol­gen­dem Link abge­ru­fen wer­den: Wol­ters Klu­wer Online – VG Stutt­gart, 20.01.2006 – 10 K 3536/03 – Kla­ge gegen die Anord­nung des Ver­kehrs­zei­chens 254 (Ver­bot für Rad­fah­rer); Ver­bot einer sonst zuläs­si­gen Durch­que­rung des Flug­ha­fen­tun­nels für Rad­fah­rer; Bewer­tung der Situa­ti­on für Rad­fah­rer auf der Fahr­bahn im Tun­nel; Anfor­de­run­gen an eine erheb­lich über­stei­gen­de Gefah­ren­la­ge im Sin­ne von § 45 Abs. 9 S. 2 Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO); Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Sper­rung der Fahr­bahn des Flug­ha­fen­tun­nels für Rad­fah­rer; Berech­nung des Stau­ab­baus bei Instal­la­ti­on einer Fahr­rad­am­pel am Tun­nel­ein­gang (wolterskluwer-online.de)

Mei­ne Kom­men­tie­rung (März 2024):

Die bis­he­ri­ge Debat­te ist von einer star­ken Ein­sei­tig­keit geprägt. Das bestehen­de, uner­träg­li­che Pro­blem des viel zu schma­len Weges wird weit­ge­hend igno­riert und eine Fahr­bahn­sper­rung in einer Rich­tung wird viel­fach abge­lehnt, ohne dass rea­lis­ti­sche alter­na­ti­ve Lösungs­vor­schlä­ge for­mu­liert wer­den. Haupt­sa­che, es ändert sich nichts. Im Stra­ßen­ver­kehr muss aber der Schutz der Schwächs­ten im Vor­der­grund ste­hen. Das sind die­je­ni­gen, die zu Fuß und mit dem Fahr­rad unter­wegs sind. Hier droht sich aber ein­mal mehr der Stär­ke­re durch­zu­set­zen. Die­je­ni­gen, die zu Fuß oder mit dem Rad unter­wegs sind, blie­ben dann im wahrs­ten Sinn des Wor­tes an den Rand gedrängt. Sie müs­sen auf einem Weg unter­wegs sein, der mit nur einem Meter Brei­te weit unter den Richt­li­ni­en liegt. Dem­nach müss­te die­ser eine Gesamt­brei­te von mehr als dem Dop­pel­ten auf­wei­sen. Doch auch die Fahr­bahn­brei­te liegt unter den heu­ti­gen Vor­ga­ben. Die Fahr­zeu­ge sind über die Jahr­zehn­te immer brei­ter gewor­den und es kommt zu zahl­rei­chen Unfäl­len, meist zu „Spie­gel­strei­fern“. Ich selbst bin von der Idee einer teil­wei­sen Fahr­bahn­sper­rung nicht rest­los über­zeugt. Ohne eine offe­ne Dis­kus­si­on und Abwä­gun­gen von Vor- und Nach­tei­len ver­schie­de­ner Vari­an­ten fin­det man aber nie eine Lösung – auch dann nicht, wenn es ledig­lich eine Lösung des gerings­ten Übels geben kann. Völ­lig aus­ge­blen­det wird bei­spiels­wei­se, dass eine Teil­sper­rung den Stadt­teil Bern­hau­sen von Durch­gangs­ver­kehr ent­las­ten wür­de. In den 1980er-Jah­ren hat­te ein Ver­kehrs­gut­ach­ten im Auf­trag der Stadt Fil­der­stadt des­halb die Kom­plett­sper­rung des Tun­nels für den Auto- und Lkw-Ver­kehr emp­foh­len. Das The­ma ist also nicht neu. Soll­te es kei­ne Ver­stän­di­gung auf eine Sper­rung der Fahr­bahn in eine Rich­tung kom­men, wären wie­der­keh­ren­de Dis­kus­sio­nen sicher. Denn das Pro­blem wäre nach wie vor unge­löst. Daher kann nur drin­gend zu einer lösungs­ori­en­tier­ten Dis­kus­si­on gera­ten wer­den.