10.03.2016
CDU-Kampagne wegen angeblich nicht abgerufener Straßenbaumittel des Bundes erneut widerlegt
Immer noch behaupten CDU-Kandidaten für die Landtagswahl, das Land habe 100 Millionen Euro an Straßenbaumitteln des Bundes nicht abgerufen. Doch wie stellt sich der Mittelabruf tatsächlich dar?
Den Auftragsverwaltungen der Bundesländer werden zu jedem Jahresbeginn vom Bund die Bundesfernstraßenmittel (Verfügungsrahmen) zugewiesen. Im Laufe des Haushaltsjahres kann sich dieser Betrag verändern, beispielsweise durch länderübergreifende Mittelausgleiche oder unterjährig eingehende EU-Gelder.
Im Jahr 2013, darauf bezieht sich die CDU, konnten in der Tat nicht alle Mittel abgerufen werden. Von 813 Millionen Euro konnten 6,4 Millionen Euro (0,8 Prozent) nicht verbaut werden. Im Jahr zuvor konnten hingegen 72 Millionen Euro zusätzlich abgenommen werden und im Jahr 2014 waren es 24,5 Millionen Euro zusätzlich. Und auch die Daten für das Jahr 2015 haben wir inzwischen abgefragt. Ergebnis: 686,5 Millionen Euro standen zu Jahresbeginn bereit. Abgerufen wurden 747,1. Dies sind 60,6 Millionen zusätzlich oder knapp neun Prozent. Alle Daten stammen von der Bundesregierung. Im Jahr 2015 konnten übrigens 7 der 16 Bundesländer nicht alle Mittel abrufen. Davon profitierten Länder wie Baden-Württemberg.
Fazit: Baden-Württemberg hat in 2015 erneut mehr Geld in den Bau von Bundesstraßen fließen lassen, als der Bund noch zu Beginn des letzten Jahres zur Verfügung gestellt hat. Dies zeigt, dass die Straßenbauverwaltung in Baden-Württemberg nach dem Stellenabbau unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung inzwischen wieder handlungsfähig und leistungsfähig ist.
Der Neckar als Bundeswasserstraße
Interessant ist auch, was uns die Bundesregierung bezüglich der Neckarschifffahrt mitgeteilt hat. Im Gegensatz zu den Bundesstraßen ist bei den Bundeswasserwegen eine Bundesbehörde, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), für den Betrieb und die Sanierung der Bundeswasserstraßen verantwortlich. Die Behörde ist seit vielen Jahren personell unterbesetzt und kann ihre Aufgaben nicht ausreichend erfüllen. Beim Neckar mit seinen 80 Jahre alten, baufälligen Schleusen mit für moderne Schiffe zu kurzen Schleusenkammern zeigt sich dies in besonderer Weise und mit möglicherweise besonders fatalen Auswirkungen: Wegen der miserabel aufgestellten WSV konnte der Bund am Neckar noch nicht einmal die Hälfte der für von ihm selber für 2015 bereit gestellten Mittel verbauen (17 von 35 Mio. €). Der Neckar wird damit schon mittelfristig in seiner Funktion als Bundeswasserstraße gefährdet, zumal der Bund nicht zu erkennen gegeben hat, dass er die notwendigen Investitionen für die Zukunft der Schifffahrt auf dem Neckar im BVWP entsprechend hoch zu priorisieren und personelle Planungskapazitäten bereit zu stellen gedenkt.
Fazit: Der Bund gefährdet die Zukunft des Neckars als Schifffahrtsweg. Wenn der Bund nicht schnell und konsequent handelt und die Zukunft der Schifffahrt bis Plochingen sicherstellt, werden künftig noch mehr Gütertransporte per LKW auf den Straßen stattfinden.