Stuttgart 21: Engpässe erst nach 2030?

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Aus­schnitt aus einer Prä­sen­ta­ti­on des Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums Baden-Würt­tem­berg.

16.01.2020

Stuttgart 21 ergänzen!

Zur lau­fen­den Erör­te­rung des Abstell­bahn­hofs im Rah­men der Stutt­gart 21-Pla­nun­gen und den damit immer wie­der auf­ge­wor­fe­nen Kapa­zi­täts­fra­gen äußert sich Mat­thi­as Gastel (Fil­der­stadt), bahn­po­li­ti­scher Spre­cher der Bun­des­tags-Grü­nen, wie folgt:

„Stutt­gart 21 wird aller­frü­hes­tens im Jahr 2025 in Betrieb gehen – und selbst dann nicht voll­stän­dig, son­dern ohne den Gäu­bahn­an­schluss an den Flug­ha­fen. Dass die vor­ge­se­he­nen Kapa­zi­tä­ten im neu­en Bahn­kno­ten nur mit den erwar­te­ten Ver­keh­ren im Jahr 2030 abge­gli­chen wer­den, ist ein schlech­ter Witz. Viel­mehr muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass auch in den Jah­ren danach eine zuneh­men­de Anzahl an Zügen benö­tigt wird, um den Fahr­gast­zu­wachs bewäl­ti­gen zu kön­nen. Dass bereits gleich mit der Inbe­trieb­nah­me des neu­en Haupt­bahn­hofs Bahn­steig­glei­se durch zwei hin­ter­ein­an­der ste­hen­de Züge belegt wer­den müs­sen zeigt, wie sehr auf Kan­te genäht wird. Mit Stutt­gart 21 droht ein neu­er Bahn­kno­ten zu ent­ste­hen, der zwar vie­le Mil­li­ar­den Euro kos­tet, aber – wenn über­haupt – nur weni­ge Jah­re dem tat­säch­li­chen Bedarf ent­spricht. Wenn mit Stutt­gart 21 ein zukunfts­fä­hi­ger Bahn­kno­ten ent­ste­hen soll, muss jetzt gehan­delt wer­den. Die­je­ni­gen Par­tei­en, die Stutt­gart 21 einst gegen alle War­nun­gen und Pro­tes­te durch­ge­setzt haben, müs­sen jetzt end­lich Ver­ant­wor­tung über­neh­men und aus dem Pro­jekt der 1990er-Jah­re – so gut wie das heu­te durch Ergän­zun­gen der bis­he­ri­gen Pla­nun­gen noch mög­lich ist – ein Zukunfts­pro­jekt machen. Es braucht bei Zuffen­hau­sen und Feu­er­bach ein 5. und 6. Gleis, um die Kapa­zi­tät zu erhö­hen. Außer­dem wer­den die­se Glei­se benö­tigt, um die Hoch­ge­schwin­dig­keits­stre­cke von und nach Mann­heim so zu erwei­tern, dass eine deutsch­land­takt-fähi­ge Rei­se­zeit von maxi­mal 30 Minu­ten ermög­licht wird. Am Stutt­gar­ter Haupt­bahn­hof muss der im Bau befind­li­che Tief­bahn­hof um zusätz­li­che Kopf­bahn­glei­se ergänzt wer­den. Die­se kön­nen so errich­tet wer­den, dass sie durch Tief­la­ge die Über­bau­bar­keit des Gleis­vor­fel­des nur gering­fü­gig beein­träch­ti­gen.“