Pressemitteilung vom 15.09.2014, überarbeite Version
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend “Stuttgart 21 – Zeitplan des Bauprojekts Sicherheits- und Betriebskonzept und Flughafenanbindung” (Drs. 18/2416):
Planfeststellungsabschnitt 1.6b (Abstellbahnhof Untertürkheim)
Schon seit mehreren Jahren arbeitet die Deutsche Bahn an ihren Planänderungen in Untertürkheim. Aber weder die Bundesregierung noch das Eisenbahnbundesamt als zuständige Genehmigungsbehörde wissen, was dort genau geändert werden soll. Das macht misstrauisch. Weshalb wird nicht kommuniziert, was genau dort geändert bzw. gebaut werden soll?
Projektkosten werden steigen
Im Frühjahr 2013 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG den Kostenrahmen durch einen “Risikopuffer” von zwei Milliarden Euro auf insgesamt 6,5 Milliarden Euro erhöht. Die Bundesregierung bestätigt nun, dass bereits ein Jahr nach diesem Beschluss ein Viertel der zusätzlichen Mittel aufgebraucht sind. Auch aus anderen Quellen verdichten sich die Hinweise, dass die insgesamt bereitstehenden 6,5 Milliarden Euro nicht ausreichen werden. Das Projekt ist längst noch nicht zu Ende finanziert. Es ist auf Sand gebaut.
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des geplanten Tiefbahnhofs
Die DB hat bestätigt, dass die Einfahrgeschwindigkeiten von Zügen in den geplanten Tiefbahnhof sehr stark davon abhängen, ob auf dem entsprechenden Gleis bereits ein Zug steht. Die mögliche Einfahrgeschwindigkeit liegt bei 80 bis 100 Stundenkilometer. Bei der Doppelbelegung eines Gleises ist nur noch eine Einfahrgeschwindigkeit von 20 km/h möglich. Damit sind bei Doppelbelegungen häufige Verspätungen vorprogrammiert. Die Fahrplangestaltung wird durch den auf acht (bisher 16) Gleise zurückgebauten Hauptbahnhof erheblich erschwert.
Auf viele Fragen keine Antworten
Fragen zur vorgesehenen Längsneigung im neuen Bahnhof sowie zu betrieblichen Einschränkungen durch das starke Gefälle im Fildertunnel zwischen Flughafen und Hauptbahnhof konnte oder wollte die Bundesregierung nicht beantworten. Hier werde ich nochmals nachfragen.
Verwunderlich ist auch, dass die Deutsche Bahn offensichtlich nicht sagen kann, wie es um den Infrastrukturzustand der Gäubahnstrecke zwischen Stuttgart-Vaihingen und Hauptbahnhof steht.
Seltsam mutet an, dass die Bundesregierung Fragen nach der Umsetzung der Forderungen aus dem “Schlichterspruch” von Heiner Geißler nicht beantworten kann und nur darauf verweist, sie sei an der “Schlichtung” (Faktencheck) nicht beteiligt gewesen. Aber was wurde denn nun daraus?
Die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/024/1802416.pdf