Abschlussbericht der Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“
Die Regeln des Religionsverfassungsrechts sind annähernd 100 Jahre alt. Seither hat sich jedoch unsere Gesellschaft erheblich verändert. Weit weniger Menschen als damals gehören der evangelischen oder katholischen Kirche an. Die Gesellschaft ist religiös-weltanschaulich individueller und pluraler geworden.
Aus diesem Grund hatte der Bundesparteitag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2013 den Auftrag zur Bildung einer Kommission gegeben, um ein Konzept zur Reform des Verhältnisses zwischen Staat, Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften zu erarbeiten. Die Kommission, die aus 24 Mitgliedern bestand und sich insgesamt zehnmal getroffen hatte, hat nun ihren 38-seitigen Abschlussbericht vorgelegt.
Die zentrale Aufgabe der Kommission war es, das Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland kritisch-konstruktiv unter die Lupe zu nehmen. Die konkreten Themenfelder waren dabei die Kirchenfinanzen, das kirchliche Arbeitsrecht, die Feiertage, der Blasphemie-Paragraph, die Seelsorge, das Bestattungswesen, Schule und Hochschule sowie die rechtlichen Anerkennungsformen.
Folgende Grundsätze und Ziele bündnisgrüner Religionspolitik wurden dabei definiert:
- Das individuelle Menschenrecht der Glaubens‑, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit ist maßgeblich. Religion und Weltanschauung darf auch im öffentlichen Raum stattfinden.
- Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften können eine wichtige Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie konstitutiv für eine lebendige Demokratie sein. Voraussetzungen sind, dass sie die Grundprinzipien der Verfassung achten, sich dem öffentlichen Diskurs stellen und nicht fundamentalistisch agieren. Bündnis 90/DIE GRÜNEN erwarten von den Gemeinschaften, dass sie Rassismus, Antisemitismus und Islamphobie sowie Homophobie nirgendwo dulden.
- Religionsgemeinschaften sollen nicht in den privaten Raum verbannt werden. Der Staat soll aber säkular auftreten und den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber neutral auftreten.
- Die Neutralität des Staates gegenüber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bedeutet kein Kooperationsverbot.
Hier geht es zum vollständigen Abschlussbericht der „Kommission Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“: http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/160317_Abschlussbericht_Religionskommission_Gruene.pdf