08.08.2022
Eine Übersicht
Erwartungsgemäß hatte sich der Straßenbau zu einem Konfliktfeld bei den Koalitionsverhandlungen entwickelt. Was wurde vereinbart und wie sieht es mit der Umsetzung aus? Hier unternehme ich den Versuch, eine Übersicht zu gewähren.
Auf fachlicher Ebene war bei den Koalitionsverhandlungen keine Einigung zu erzielen. Wir Grüne wollten deutlich weniger Neu- und Ausbau. Die FDP wollte keine Änderung, die SPD hielt sich weitgehend heraus. Entschieden wurde dann von den Verhandlungsspitzen. Heraus kamen folgende Festlegungen im Koalitionsvertrag (hier gekürzt wiedergegeben): „[…] Dabei wollen wir erheblich mehr in die Schiene als in die Straße investieren, um prioritär Projekte eines Deutschlandtaktes umzusetzen. Bei den Bundesfernstraßen wollen wir einen stärkeren Fokus auf Erhalt und Sanierung legen, mit besonderem Schwerpunkt auf Ingenieurbauwerke. Dazu werden wir den Anteil der Erhaltungsmittel bis 2025 bei wachsendem Etat schrittweise erhöhen.
Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs‑, Umwelt‑, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte. Wir werden auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und ‑mobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen.“
Stand der Umsetzung
Im Haushalt 2022 steigen die Bedarfsplanmittel („Bundesverkehrswegeplan“) für den Aus- und Neubau der Schiene gegenüber 2021 um 22 Prozent. Die Investitionen in die Schiene liegen um 970 Millionen Euro höher als die in die Straße. Hier nähere Angaben: https://www.matthias-gastel.de/verkehrs-haushalt-2022-beschlossen/ Im Haushalt 2023 werden wir gewaltig darum kämpfen müssen, dass diese Entwicklung fortgesetzt wird.
Der vereinbarte Dialogprozess zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung wird derzeit im Bundesverkehrsministerium „geprüft“[1]. Der Dialogprozess soll parallel zur Überprüfung der drei Bedarfspläne für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße durchgeführt werden. Die Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) wurde „innerhalb der vorgeschriebenen Fristen“ [2] eingeleitet. Dies geschah nach meiner Kenntnis in weiten Teilen zwischen dem Ende der früheren und der Arbeitsaufnahme der jetzigen Bundesregierung. Dies gilt insbesondere für die Langfrist-Verkehrsprognose 2040, die eine wesentliche Grundlage für die BPÜ darstellt. In den Bearbeitungsprozess für die Verkehrsprognose werden unter anderem Wirtschaft, Verbände sowie Länder informativ und beratend eingebunden. Wichtig zu wissen ist, dass im Rahmen der BPÜ keine erneute Bewertung der einzelnen Bedarfsplanprojekte stattfindet. Die BPÜ soll Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Bewertungsmethodik wird fortlaufend im Hinblick auf internationale Standards und wissenschaftliche Erkenntnisgewinne fortentwickelt. Kosten- und Wertansätze werden ebenfalls regelmäßig aktualisiert. Lebenszyklusemissionen von Infrastrukturprojekten werden über eine entsprechende Nutzenkomponente bereits jetzt überschlägig erfasst.
[1] Siehe Drs. 20/2903
[2] Siehe Drs. 20/2903