Wie weiter mit Stuttgart 21?

08.08.2022

Wichtige Entscheidungen stehen an

In den nächs­ten Wochen und Mona­ten wird ent­schie­den, WIE Stutt­gart fer­tig­ge­stellt wird: Gelingt es, die sehr knapp bemes­se­nen Kapa­zi­tä­ten zu erhö­hen? Kann abge­wen­det wer­den, dass die Züge der Gäu­bahn über vie­le Jah­re nicht an den Haupt­bahn­hof fah­ren kön­nen? Wird es ein ver­nünf­ti­ges Not­fall­kon­zept für die S‑Bahn geben?
Für die vom Land gefor­der­te Ergän­zungs­sta­ti­on wird in Kür­ze der Bedarfs­nach­weis erwar­tet. Mit der Sta­ti­on sol­len zusätz­li­che Ver­keh­re, ins­be­son­de­re Regio­nal­zug- und S‑Bahn-Ange­bo­te, mög­lich wer­den.
Das Land hat aus guten Grün­den die For­de­rung vor­ge­bracht, dass im Fal­le einer Rea­li­sie­rung des „Pfaf­fen­steig­tun­nels“ (Gäu­bahn­tun­nel an den Flug­ha­fen) ein 3. Und 4. Gleis zwi­schen Böb­lin­gen und dem Tun­nel­ab­zweig mit­ge­dacht wer­den muss. Dann könn­ten ein Eng­pass besei­tigt und ver­schie­de­ne Ver­keh­re ent­zerrt wer­den.
Span­nend ist auch, wie auf ein kürz­lich ver­öf­fent­lich­tes Rechts­gut­ach­ten reagiert wird. Die­ses kam zum Ergeb­nis, dass eine (län­ge­re) Unter­bre­chung der Gäu­bahn­an­bin­dung an den Haupt­bahn­hof nicht Teil der vor­lie­gen­den Geneh­mi­gung sei. Es müs­se ein Still­le­gungs- und Frei­stel­lungs­ver­fah­ren sowie ein Plan­än­de­rungs­ver­fah­ren geben.
Lei­der zeigt sich wei­ter­hin, dass die­je­ni­gen, die „Stutt­gart 21“ einst gegen alle War­nun­gen durch­ge­setzt haben, nur sehr bedingt bereit sind, Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. „Ver­ant­wor­tung“ muss bedeu­ten, dass Plä­ne, die aus einer ande­ren Zeit stam­men, so gut wie jetzt noch mög­lich an die Erwar­tun­gen von heu­te an einen zuver­läs­si­gen und leis­tungs­fä­hi­gen Bahn­ver­kehr ange­passt wer­den.