Liebe Leserin, lieber Leser,
während in Berlin weiter die Chancen eines Jamaika-Bündnisses sondiert werden und ich wie die anderen Fachabgeordneten thematisch zuarbeite, ergaben sich im Wahlkreis einige Zeitfenster für Lokaltermine.
Zunächst aber berichte ich über das Urteil, das wir am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstritten haben und insbesondere der Opposition im Bundestag – welche Fraktionen diese in den kommenden vier Jahren auch immer stellen werden – die Kontrolle der Regierung deutlich erleichtern werden. Das hohe Gericht ging hart mit der Bundesregierung ins Gericht und wies an, künftig die Fragen der Bundestagsfraktionen wie auch der Abgeordneten aussagekräftiger zu beantworten.
Außerdem werfe ich einmal den Blick zurück auf die Bundestagswahl und einmal nach vorne auf den künftigen parlamentarischen Umgang mit der AfD.
Wie immer gilt: Viel Freude beim Lesen und Lob oder Kritik an meinem Newsletter werden gerne entgegengenommen.
Herzliche Grüße
Matthias Gastel