Liebe Newsletter-Leserin, lieber Newsletter-Leser,
jetzt ist es da, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Luftreinhaltung. Für viele in Politik und Gesellschaft kam das erwartete Urteil, manche geben sich überrascht. Jedenfalls besteht nun die Rechtssicherheit, dass die betroffenen Städte Fahrverbote für den Gesundheitsschutz der Menschen erlassen können. Der Leipziger Richterspruch macht aber auch das Versagen der letzten Großen Koalitionen deutlich. Sie haben es versäumt, die Automobilindustrie zugunsten sauberer Dieselautos an die kurze Leine zu nehmen. Sie haben außerdem versäumt, die Grundlagen für bessere Bahnangebote und eine bessere Infrastruktur für den Radverkehr zu schaffen. Das Leipziger Gerichtsurteil ist Gegenstand meiner ersten beiden Beiträge.
Leider ist die Bahn nicht immer vorbildlich. Dies gilt für den Fernverkehr, bei dem im vergangenen Jahr über 10.000 Züge ausgefallen sind. Dies gilt auch für den Nahverkehr in Baden-Württemberg, über dessen Problemstrecken ich mich mit Verantwortlichen von DB Regio ausgetauscht habe. Mehr zu den Tücken des Fern- wie des Nahverkehrs lässt sich hier nachlesen.
Die weiteren Beiträge behandeln die Kostenentwicklung bei Stuttgart 21, das Thema „Lastenräder“ und das, was sich die dritte Koalition aus Union und SPD vorgenommen hat.
Ich wünsche viel Freude beim Lesen!
Ihr
Matthias Gastel