01.03.2023
Statements zum Ausbau B 27 Aich – Echterdingen sowie Radverkehr im Flughafentunnel
Ich begrüße die Aufteilung des Ausbaus der B 27 auf zwei Bauabschnitte. Das ist momentan realistischerweise das Maximum, was aus der geltenden Rechtslage herausgeholt werden kann. Der Ausbau der B 27 ist im Fernstraßenausbaugesetz festgeschrieben. So lange das Gesetz in dieser Form gilt, muss der Ausbau vom Land geplant werden. Denn das Land ist im Rahmen der Auftragsverwaltung dafür zuständig. Die Aufteilung schafft die Möglichkeit, sich auf den Teil zu konzentrieren, der am ehesten verkehrlich Sinn macht, um Staus und damit Verkehrsverlagerungen in bewohnte Ortslagen zu vermeiden. Dann kann geprüft werden, ob die Ziele mit geringerem Aufwand und weniger Flächenverbrauch erreicht werden können. Aus diesen Gründen bin ich dem Land dankbar, dass es mit dem Bundesverkehrsministerium dieses Verhandlungsergebnis erzielt hat. Ich hatte mich angesichts der Rechtslage für diese Vorgehensweise ausgesprochen, da ich von der großen Variante nicht überzeugt bin. Ein Verflechtungsstreifen im südlichen Bereich, jedoch ausschließlich in die stauträchtige Fahrtrichtung Stuttgart, kann eine verkehrlich gute Ergänzung dazu darstellen.
Das Grundproblem, dass im Ausbaugesetz des Bundes viel zu viele Aus- und Neubauvorhaben für die Straßen enthalten sind, ist damit leider nicht gelöst. Wir brauchen viel kritischere Überprüfungen der tatsächlichen verkehrlichen Bedarfe und müssen die Projekte ehrlicher auf ihre Umwelt- und Klimawirkungen hin überprüfen. Im Ergebnis muss ein Großteil der Straßenprojekte gestrichen und stattdessen die Schiene gestärkt werden.
Ich verweise auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition zu Straße und Schiene:
„Wir streben einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundesverkehrswegen an. Dazu werden wir parallel zur laufenden Bedarfsplanüberprüfung einen Dialogprozess mit Verkehrs‑, Umwelt‑, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden starten mit dem Ziel einer Verständigung über die Prioritäten bei der Umsetzung des geltenden Bundesverkehrswegeplan. Bis zur Bedarfsplanüberprüfung gibt es eine gemeinsame Abstimmung über die laufenden Projekte. Wir werden auf Basis neuer Kriterien einen neuen Bundesverkehrswege- und ‑mobilitätsplan 2040 auf den Weg bringen.“
„Dabei wollen wir erheblich mehr in die Schiene als in die Straße investieren, um prioritär Projekte eines Deutschlandtaktes umzusetzen. Bei den Bundesfernstraßen wollen wir einen stärkeren Fokus auf Erhalt und Sanierung legen, mit besonderem Schwerpunkt auf Ingenieurbauwerke.“
Ich erwarte vom Bundesverkehrsministerium, dass der Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Straßenprojekte sind kritisch auf ihre unbedingte Notwendigkeit und ihre ökologisch Verträglichkeit zu überprüfen und dem gegenüber ist die Schiene priorisiert auszubauen. Im Ergebnis heißt das: Deutlich weniger Aus- und Neubau von Straßen, deutlich mehr Kapazitäten für die Bahn.
Zum Rad-/Fußverkehr/Flughafentunnel
Die viel zu lange hingenommene unerträgliche Situation für den Fuß- und Radverkehr schreit nach einer Lösung. Doch klar ist leider: Eine einfache Lösung, die bei allen Beteiligten laute Jubelschreie auslöst, wird es nicht geben. Daher müssen alle möglichen zulässigen und finanzierbaren Varianten geprüft und abgewogen werden. Die betroffenen Städte sind in die Klärungsprozesse einzubinden. Zudem sind die Busverkehre bezüglich ihrer Fahrzeiten und Anschlüsse besonders zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist noch offen. In jeden Fall ist es gut, dass das Land die Initiative ergriffen hat und sich für den Fuß- und Radverkehr zwischen Bernhausen und Plieningen einsetzt.